EDGE - präsentiert von CMS: Urheberrecht 4.0 – Wie gestaltet man Open Innovation Prozesse in der Zukunft?

13.07.2017

Open Innovation Prozesse geben Unternehmen die Möglichkeit, externes Wissen und frische Kreativität für ihre Problemlösungen heranzuziehen – und das oft von zahlreichen Teilnehmern in kurzen Zeiträumen. Damit erfordern Open Innovation Prozesse gut durchdachte rechtliche Regelungen und Verträge: das Urheberrecht 4.0 muss gestaltet werden.

 

Open Innovation ist eine besondere Form des Crowdsourcings, bei dem ein Unternehmen ein Innovationsproblem angeht. Das Unternehmen lädt unternehmensexterne Interessierte ein, sich der Problemstellung anzunehmen. Es erhält dadurch kostengünstig Zugriff auf kreative Ideen und neue Perspektiven.

Aus rechtlicher Perspektive steht bei Open Innovation Prozessen vor allem das Urheberrecht im Fokus, um den Interessensausgleich zwischen Urheber, Verwerter und Nutzer zu gestalten. Unternehmen müssen bspw. festlegen, welche und wie viele Externe sich am Prozess beteiligen dürfen. Denn je mehr Menschen an einem Projekt mitwirken, also Miturheber sind, desto mehr Probleme können entstehen. Fehlen präzise vertragliche Bestimmungen, so kann unter Umständen bereits ein Beteiligter die Verwertung des Prozessergebnisses verhindern, sodass die Innovationsbemühungen ins Leere laufen.

In der Zukunft werden sich Open Innovation Prozesse immer weiter ausdifferenzieren. Neben den professionell aufgesetzten Prozessen findet Open Innovation auch im privaten Bereich statt. Für Juristen ergibt sich damit die Herausforderung, dass verschiedene Zielgruppen auch verschiedener Verträge bedürfen. Laien sollten keine komplizierten Verträge durcharbeiten müssen. Komplexe Prozesse erfordern jedoch auch einen entsprechend komplexen Vertrag.

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