AG Wiesbaden: Hunde erhalten kein Sch­merz­en­geld

13.12.2011

Auch wenn sie Schmerzen und Ängste erlitten haben, Hunde haben keinen Anspruch auf Schmerzensgeld. Bereits im August haben die hessischen Richter entschieden, dass ein solcher Anspruch im deutschen Zivilrecht nicht vorgesehen und diesem wesensfremd sei.

Tiere sind laut Gesetz zwar Lebewesen, sie seien dem Menschen aber nicht gleichgestellt, befand das Amtsgericht (AG). Deshalb stehe einem Hundehalter kein Schmerzensgeldanspruch für die bei der Fell- und Pfotenpflege erlittenen Schmerzen und Ängste seines Hundes in einem Hundesalon zu (Beschl. v. 18.08.2011, Az: 93 C 2691/11).

In dem Fall hatten sich der Besitzer eines Hundesalons und ein Kunde gestritten. Weil der Hund des Kunden fünf auf dem Salonboden verteilte fabrikneue Hundedecken mit Urin verschmutzt hatte, wollte der Inhaber Schadenersatz. Diesem Schadenersatzanspruch hielt der Hundehalter nicht nur ein erhebliches Mitverschulden des Klägers entgegen, sondern auch einen Schmerzensgeldanspruch seines Neufundländers.

Den Einwand des Mitverschuldens fanden die Richter überzeugend, den geltend gemachten Schmerzensgeldanspruch nicht. Die Forderung des Inhabers kürzten sie um 25 Prozent, da dieser durch das Auslegen der Hundedecken auf dem Boden den Schaden zumindest begünstigt habe.

dpa/tko/LTO-Redaktion

 

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Zitiervorschlag

AG Wiesbaden: Hunde erhalten kein Schmerzengeld . In: Legal Tribune Online, 13.12.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5088/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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