Plagiats-Affäre: Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen zu Guttenberg ein

23.11.2011

Das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Hof gegen Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg wurde am Mittwoch gegen Zahlung einer Geldauflage von 20.000 Euro eingestellt. Dem ehemaligen Verteidigungsminister war die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in seiner Dissertation vorgeworfen wurden. Zu einer gerichtlichen Hauptverhandlung kommt es nun nicht.

Die Staatsanwaltschaft konnte aus der Dissertation zwar 23 Textpassagen als strafrechtlich relevante Urheberrechtsverstöße herausarbeiten, gelangte aber trotzdem zu dem Ergebnis, dass eine Zahlungsauflage von 20.000 Euro an eine gemeinnützige Organisation das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung gemäß § 153a StPO beseitigt. Der wirtschaftliche Schaden der verletzten Urheber sei "nur marginal" gewesen und der nicht vorbestrafte Beschuldigte selbst habe keine wirtschaftlichen Vorteile aus seiner Doktorarbeit gezogen.

Maßstab der strafrechtlichen Prüfung sei gewesen, in welchem Umfang wörtlich übernommene Textstellen fremder Autoren ohne entsprechende Angabe der tatsächlichen Herkunft in der Dissertation vorhanden sind. Die Staatsanwaltschaft kam dabei zu dem Ergebnis, dass bei weitem nicht alle übernommenen Stellen dem strafbaren Urheberrechtsschutz nach § 106 Abs. 1 Urheberrechtsgesetz unterliegen. Dies können nur solche sein, die Werkqualität haben, also persönliche geistige Schöpfungen sind. Insgesamt seien so 23 Textpassagen eindeutig als Urheberechtsverstoß identifiziert wurden.

Die Staatsanwaltschaft hatte außerdem geprüft, ob eine Untreue oder ein Betrug zum Nachteil der Bundesrepublik Deutschland durch Inanspruchnahme der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages oder ein Missbrauch von Titeln vorgelegen haben. Ein strafbares Verhalten von zu Guttenberg konnte aber auch "insoweit nicht festgestellt werden".

Der ehemalige Verteidigungsminister war von seinem Amt zurückgetreten, nachdem öffentlich bekannt wurde, dass zahlreiche Textpassagen in seiner Dissertation nicht als Zitate gekennzeichnet waren.

asc/LTO-Redaktion

 

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Zitiervorschlag

Plagiats-Affäre: Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen zu Guttenberg ein . In: Legal Tribune Online, 23.11.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4882/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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