Juristenausbildung

Mehr als nur Sub­sum­ti­on­s­au­to­maten

von Urs KramerLesedauer: 5 Minuten
Jurastudenten pauken. Schemata, Definitionen und die "herrschende Meinung" sind ihnen näher als das Bewusstsein von Recht und Gerechtigkeit, kritisierte unlängst der Rechtstheoretiker Bernd Rüthers. Vieles davon stimmt, aber zu so viel Pessimismus gibt es keinen Grund, meint Urs Kramer. Ein Umdenken finde längst statt. Zählt in Zukunft wirklich Denken statt Pauken?

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Sowohl in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 29. September 2011 als auch im Oktober-Heft der Fachzeitschrift "Juristische Schulung" 2011 (865 ff.) beschrieb der emeritierte Professor für Zivilrecht und Rechtstheorie Bernd Rüthers die Situation des Jurastudiums zusammengefasst als Masse statt Klasse. Und das gleich mehrfacher Hinsicht: Immer mehr Studierende, immer mehr Stoff, Monolog statt Dialog in überfüllten Lehrveranstaltungen. Diese beschränken sich laut Rüthers zumeist auch noch auf die Darstellung der "herrschenden Meinung", anstatt in die Kommunikation einzusteigen, die angesichts der Komplexität und Wertungsbedürftigkeit der Materie so dringend nötig wäre.   Insgesamt zieht der ehemalige Konstanzer Lehrende eine sehr düstere Gesamtbilanz. Das Studium der Rechtswissenschaften sei heute überwiegend "Gedächtnisakrobatik" und dabei zudem geprägt von großem Frust ob der nicht geforderten beziehungsweise gar nicht erst erwünschten eigenen Kreativität der Studierenden. Die Grundlagenfächer Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie und die für eine richtige Rechtsanwendung unerlässliche Methodenlehre würden völlig verdrängt, was ebenfalls zu der geistigen Verarmung des Studiums beitrage, das gerade auch deswegen eklatante Schwächen aufweise und bloße "Rechtstechniker" hervorbringe.

Lernen fürs Examen statt fürs Recht

Soweit es um das fehlende Wissen der Absolventen darüber geht, was eigentlich Recht und Gerechtigkeit sind, hat Rüthers uneingeschränkt recht. Auch die Kritik des Rechtstheoretikers, den angehenden Juristen fehle das Bewusstsein, welchem Ziel sie dienen sollen und welchen Gefahren der Beeinflussung und des Missbrauchs sie dabei gerade auch mit Blick auf die deutsche Vergangenheit ausgesetzt sind, trifft ins Schwarze. Es kann und darf nicht sein, dass jemand eine Juristische Fakultät verlässt und auf die Praxis losgelassen wird, ohne zu wissen, was all das eigentlich bedeutet, was er in jahrelangem und hoffentlich erfolgreichem Bemühen studiert hat. Angehende Juristinnen und Juristen dürfen ebenso wenig bloße "Subsumtionsautomaten" sein, wie altgediente es werden dürfen. Ob das dazu nötige Wissen und Bewusstsein allerdings schon zu Beginn des Studiums vermittelt werden kann oder nicht tatsächlich erst in einer späteren Phase des Studiums auf dem Lehrplan stehen sollte, ist vertieft zu überdenken.

Mehr Studenten, mehr Stoff, zu wenig Grundlagen

Aber auch wenn Rüthers' Vorwurf, "die" Grundlagenfächer seien heutzutage abwählbar, in dieser Schärfe nicht stimmt, ist sicher, dass diese Vermittlung stattfinden muss – und zwar möglichst auch für alle verpflichtend und durch eine für das Examen relevante Benotung "abgesichert". Wenn der emeritierte Professor darüber hinaus kritisiert, Studieren bedeute in der heutigen Zeit vor allem, auswendig zu lernen und zuvor gepauktes Wissen abzuspulen. so ist allerdings auch dieser Vorwurf nur zum Teil berechtigt. Sicherlich nimmt der Lernstoff immer weiter zu. Häufig wird er den Massen an Studierenden im Hörsaal mit Blick darauf vermittelt, "was fürs Examen zählt". Das erfolgt außerdem häufig nicht mit der gebotenen Sorgfalt und pädagogisch-didaktischen Anstrengung, die an sich nötig wäre.

Gute Lehre wird wichtiger – schon jetzt

Aber das bisherige faktische Ungleichgewicht der Bedeutung von Forschung und Lehre im (Selbst-)Bewusstsein der Professorinnen und Professoren verändert sich spürbar. Das Gewicht der guten Lehre nimmt erfreulicherweise auch in der Wahrnehmung und Wertschätzung der Universitäten etwa bei Neuberufungen und in der Bemühung der Lehrenden zu. Diese Tendenz bleibt nicht ohne Auswirkung auf die Qualität des Angebots an die Studierenden. Viele Universitäten haben zudem in den letzten Jahren den Konkurrenzkampf mit den privaten Repetitorien aufgenommen. Sie engagieren sich mit langsam auch spürbarem Erfolg im Bereich der ungeliebten, da anstrengenden Examensvorbereitung der Studenten, in dem die privaten Anbieter über lange Zeit zwar abschätzig betrachtetet, aber doch gerne als Nothelfer akzeptiert wurden. Auch der Gesetzgeber ist sich seit Langem der Bedeutung einer Vermittlung des Lernstoffs bewusst, der über die bloße Faktenvermittlung hinausgeht. So schreibt etwa § 16 der Bayerischen Juristenausbildungsprüfungsordnung zu Inhalt, Zweck und Bedeutung des Examens vor, die Erste Juristische Prüfung solle "feststellen, ob die Bewerber das Ziel des rechtswissenschaftlichen Studiums erreicht haben und für den Vorbereitungsdienst als Rechtsreferendare fachlich geeignet sind. Die Bewerber sollen in der Prüfung zeigen, dass sie das Recht mit Verständnis erfassen und anwenden können und über die hierzu erforderlichen Kenntnisse in den Prüfungsfächern verfügen. (…) Überblick über das Recht, juristisches Verständnis und Fähigkeit zu methodischem Arbeiten sollen im Vordergrund von Aufgabenstellung und Leistungsbewertung stehen." Dieses Ziel akzentuiert die Fähigkeit zu methodischem Arbeiten und deckt sich insoweit exakt mit Rüthers' Forderung.

Längst Realität: Denken statt runterbeten

Auch die Ergebnisse einer rechtsdidaktischen Fachtagung an der Universität Passau zu Fehlern im Jurastudium bestätigen diesen gar nicht so negativen Befund. Die an den Universitäten Lehrenden wie auch die zahlreichen Vertreter der Landesjustizprüfungsämter waren sich einig, dass es auf das Ergebnis einer im Examen gestellten Fallaufgabe nicht ankommt. Schon gar nicht sei entscheidend, dass der Bearbeiter die zum Beispiel vom Bundesgerichtshof gefundene Lösung treffe. Überhaupt sei es, so die einhellige Auffassung, schon kaum sinnvoll, die Aufgaben beispielsweise eng an eine obergerichtliche Entscheidung anzulehnen, weil umso eher zu befürchten stehe, dass Gelerntes nur nachgebetet werde. Vielmehr solle zählen, dass das gefundene Ergebnis mit der Methode zu überzeugen wisse, mit der es gefunden oder hergeleitet wurde. In Übereinstimmung mit Rüthers, der auf diesem Gebiet auch als Autor eines gerade in neuer Auflage erscheinenden Werkes tätig ist, kann die Bedeutung der Methodenlehre kaum überschätzt werden. Sie hat ihren angestammten, zum Teil verkannten, aber eben in der Lehre und Prüfung durchaus auch gegenwärtig schon jedenfalls zum Teil respektierten Platz. Alle in der juristischen Ausbildung Tätigen müssen daran mitwirken, diesen Teil der Lehre noch weiter auszudehnen, um der Methodik  auch in der praktischen Umsetzung den Raum zu geben, den sie verdient, damit Juristen auch zukünftig eben mehr sind als bloße Subsumtionsautomaten. Die Perspektiven aber, dass dies sogar möglichst noch besser als schon derzeit gelingen wird, sind nach aktueller Wahrnehmung "in der Lehre" keineswegs so düster, wie Rüthers sie darstellt. Der Autor Prof. Dr. Urs Kramer ist Inhaber der Lehrprofessur für Öffentliches Recht an der Universität Passau und Sprecher des dortigen Instituts für Rechtsdidaktik. Mehr auf LTO.de: Juristenausbildung: Vier gewinnt nicht Recherche im Jurastudium: Bessere Noten mit besseren Suchmaschinen-Strategien Humanisierung des Jurastudiums: Reformen statt Bologna

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