ArbG Frankfurt: Warn­st­reiks bei Airbus zuge­lassen

30.09.2011

Die hessischen Richter haben im Tarifstreit beim Flugzeugbauer Airbus am Freitag grünes Licht für Warnstreiks gegeben. Das Gericht wies einen Antrag des Unternehmens auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurück.

In der Begründung des Arbeitsgerichts (ArbG) heißt es, eine Rechtswidrigkeit der zuletzt erhobenen Streikforderungen ließe sich nicht mit Sicherheit feststellen (Beschl. v. 30.09.2011, Az. 8 Ga 169/11).

Airbus hatte argumentiert, die von der Gewerkschaft IG Metall Küste und dem Betriebsrat angekündigten Warnstreiks seien rechtswidrig, da sie gegen die Friedenspflicht aus bestehenden Tarifvereinbarungen verstoßen.

Die Tarifkommission der Arbeitnehmerseite hatte die Warnstreiks am Mittwoch beschlossen, nachdem beide Tarifparteien monatelang ergebnislos über einen Zukunftstarifvertrag verhandelt hatten.

In Deutschland sind rund 16.000 Airbus-Beschäftigte an den vier Standorten Bremen, Buxtehude, Hamburg und Stade betroffen. Airbus beschäftigt allein in Bremen nach eigenen Angaben rund 3.000 Mitarbeiter, in Stade sind es etwa 1.600. Rund 12.000 Mitarbeiter sind es in Hamburg und Buxtehude.

dpa/tko/LTO-Redaktion

 

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Zitiervorschlag

ArbG Frankfurt: Warnstreiks bei Airbus zugelassen . In: Legal Tribune Online, 30.09.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4441/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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