BGH: Kein Voll­kasko bei Voll­rausch

22.06.2011

Eine Vollkasko-Versicherung muss nicht zahlen, wenn der Autofahrer grob fahrlässig im Vollrausch einen Unfall verursacht. Das entschieden die Karlsruher Richter in einem am Mittwoch verkündeten Urteil.

Nach dem reformierten Versicherungsvertragsgesetz (VVG) kann die Leistung bei grob fahrlässig verursachten Schäden gekürzt werden. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (BGH) darf der Versicherer bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls durch den Versicherungsnehmer in Ausnahmefällen die Leistung vollständig versagen (Urt. v. 22.06.2011, Az. IV ZR 225/10).

Ein solcher Fall komme etwa bei absoluter Fahruntüchtigkeit, also ab 1,1 Promille, in Betracht. Nötig sei aber immer eine Abwägung der Umstände des Einzelfalles.

Mehr dazu demnächst auf LTO.de.

Mit Material von dpa.

tko/LTO-Redaktion

 

Mehr auf LTO.de:

OLG Frankfurt: Leistungsverweigerungsrecht der Versicherung bei verschwiegener Vorerkrankung

Versicherungsbranche: Versicherer erwarten höhere Beiträge wegen EuGH-Urteil

EuGH: Versicherungstarife müssen geschlechtsneutral sein

Zitiervorschlag

BGH: Kein Vollkasko bei Vollrausch . In: Legal Tribune Online, 22.06.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3575/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen