VG Gießen: Keine Verletzung der Pressefreiheit durch Hausverbot

02.02.2011

Wird einer hochschulfremden Person der Zutritt zu einer Universität für einen längeren Zeitraum verweigert, greift dies nicht unverhältnismäßig in Freiheitrechte des Betroffenen ein. Das geht aus einem am Mittwoch bekannt gewordenen Urteil des VG Gießen hervor.

Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts (VG) verletzt ein Hausverbot die Pressefreiheit nicht, da dadurch nicht in die Berichterstattung an sich eingegriffen wird. Zudem garantiere das Grundrecht nicht jedem, der sich darauf beruft, jederzeit an jedem Ort und in jeder Art und Weise zu recherchieren (Urt. v. 17. 01.2011, Az.: 4 K 1800/10.GI).

Damit wies das VG die Klage eines Gentechnikgegners ab, der bei Besuchen in Gebäuden der Justus-Liebig-Universität in Gießen im April 2009 Bedienstete ohne deren Einverständnis fotografiert und auch nach mehrfacher Aufforderung das Gebäude nicht verlassen hatte. Daraufhin war gegen den Mann ein dreijähriges Hausverbot verhängt worden. Gegen diese Maßnahme wehrte er sich unter Berufung auf die Presse- und Wissenschaftsfreiheit.

Nach Ansicht des Gerichts zu Unrecht: Das Hausrecht, das aus dem Eigentumsrecht und im konkreten Fall auch aus dem Hochschulgesetz folgt,  könne die Pressefreiheit grundgesetzkonform einschränken. Im Übrigen werde auch die Forschungs- und Wissenschaftsfreiheit des Klägers nicht verletzt, weil Gebäude und Einrichtungen von Universitäten der Öffentlichkeit grundsätzlich nicht uneingeschränkt frei zugänglich seien und der Kläger zudem der betreffenden Hochschule nicht als Mitglied angehöre.

sh/LTO-Redaktion

 

Mehr auf LTO.de:

Stärkung der Pressefreiheit: Juristen lehnen Gesetzentwurf ab

Pressefreiheit in Ungarn: Von der juristischen Machtlosigkeit Europas

OLG Koblenz: Recht auf Ruhe vor den Medien

Zitiervorschlag

VG Gießen: Keine Verletzung der Pressefreiheit durch Hausverbot . In: Legal Tribune Online, 02.02.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2466/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen