OVG Münster: Nun doch Glasverbot in der Kölner Innenstadt an Karneval

von dpa/tko/LTO-Redaktion

09.11.2010

Das OVG Münster hat am Dienstag per Eilbeschluss entschieden, dass das Verbot von Trinkgläsern und Glasflaschen zum Karnevalsauftakt am 11.11. in der Kölner Innenstadt rechtmäßig ist.

Das VG Köln hatte zuvor anders entschieden und das Verbot gekippt. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) gab nun wiederum der Stadt Köln Recht.

Die Stadt hatte während der Karnevalstage im Februar dieses Jahres das Mitnehmen von Gläsern und Glasflaschen in bestimmten Innenstadtbereichen untersagt. Ziel war es, Verletzungsgefahr und Gewalt einzudämmen. Das hat nach Meinung der Stadt auch gut geklappt und soll deshalb nun wiederholt werden. Doch das Verwaltungsgericht (VG) Köln hielt dem entgegen, dass Gläser an sich nicht gefährlich seien. Die theoretische Möglichkeit, dass sie kaputt geschlagen und dann andere damit verletzt werden könnten, reiche nicht aus. Geklagt hatten ein Anwohner und ein Kiosk-Betreiber.

Das OVG begründete seinen Beschluss damit, dass die Erfahrung lehre, dass sich die Innenstadt an Tagen wie dem 11. November in ein Scherbenmeer verwandele, und das sei dann durchaus gefährlich. Allerdings könne das Verbot künftig nicht einfach auf andere Großveranstaltungen übertragen werden. Der Karneval sei eben ein Ausnahmezustand.

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Zitiervorschlag

dpa/tko/LTO-Redaktion, OVG Münster: Nun doch Glasverbot in der Kölner Innenstadt an Karneval . In: Legal Tribune Online, 09.11.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1902/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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