LG Düsseldorf: Fotos von Beuys-Aktion dürfen nicht mehr ausgestellt werden

von dpa/mbr/LTO-Redaktion

29.09.2010

Das Museum Schloss Moyland darf die Fotografien einer Live-Aktion des Künstlers Josef Beuys aus dem Jahre 1964 zukünftig nicht mehr ausstellen. Ein entsprechendes Urteil erwirkte die Witwe des Künstlers Eva Beuys am Mittwoch vor dem LG Düsseldorf.

Die Fotografien der Beuys-Aktion "Das Schweigen von Marcel Duchamp wird überbewertet" sind nach Auffassung des Gerichts unzulässige Umgestaltungen des Originalwerkes. Mit der Ausstellung der Fotos habe das Museum das Urheberrecht von Eva Beuys verletzt. Die Richter schlossen sich der Argumentation der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst an, wonach die Fotos der Fluxus-Aktion eine "Transformation vom Dynamischen ins Statische"  und deshalb genehmigungspflichtig seien.

Durch das Urteil werde die Dokumentationsfotografie künstlerischer Aktionen abgeschafft, so die Moyland-Direktorin Bettina Paust. Die Museumsarbeit und die wissenschaftliche Forschung würden in Zukunft erheblich erschwert. Das Urteil widerspreche auch dem erweiterten Kunstbegriff von Beuys selbst.

Der 2008 verstorbene Fotograf Manfred Tischer hatte die TV-Live-Übertragung des Beuys-Happenings im Düsseldorfer ZDF-Studio 1964 festgehalten. Eine Aufzeichnung der gesamten ZDF-Sendung existiert nicht.

Zitiervorschlag

dpa/mbr/LTO-Redaktion, LG Düsseldorf: Fotos von Beuys-Aktion dürfen nicht mehr ausgestellt werden . In: Legal Tribune Online, 29.09.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1589/ (abgerufen am: 15.04.2024 )

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