Unterhaltsrecht: Leitlinien zur "Düsseldorfer Tabelle" angepasst

von tko/LTO-Redaktion

15.09.2010

Die Familiensenate des OLG Düsseldorf haben die für den Oberlandesgerichtsbezirk geltenden Leitlinien zur "Düsseldorfer Tabelle" angepasst. Diese Leitlinien legen etwa fest, wie der Unterhaltsbedarf zu berechnen, inwieweit Einkommen und Einnahmen unterhaltsrechtlich zu berücksichtigen, wie Zuwendungen Dritter zu bewerten oder welche Kosten bei der Unterhaltsberechnung abziehbar sind.

Die Leitlinien zur "Düsseldorfer Tabelle" sind zwischen den Familiensenaten des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf abgestimmt und sollen eine möglichst einheitliche Rechtsprechung im Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf gewährleisten. Die Leitlinien ergänzen und konkretisieren für den Oberlandesgerichtsbezirk die so genannte "Düsseldorfer Tabelle".

Diese wird in Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten in Deutschland und dem Deutschen Familiengerichtstag ebenfalls vom OLG Düsseldorf herausgegeben.

Zitiervorschlag

tko/LTO-Redaktion, Unterhaltsrecht: Leitlinien zur "Düsseldorfer Tabelle" angepasst . In: Legal Tribune Online, 15.09.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1480/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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