Christoph Goez – Zivilrechtliche Haftung und strafrechtliche Risiken des Steuerberaters: Kompakter Ratgeber für komplexe Probleme

von Dr. Stefan Rütters

14.09.2010

Christoph Goez will mit seinem Buch dem Praktiker ein kompaktes Werk an die Hand geben, das ihm hilft, die wichtigsten Risiken zu erkennen und sie zu minimieren. Dr. Stefan Rütters findet, dass dem Autor dies gelungen ist – wenn er auch an mehreren Stellen eine ausführlichere Darstellung vermisst.

Wer sich an einen Steuerberater wendet, erwartet eine umfassende und fehlerfreie Beratung in sämtlichen steuerrechtlichen Fragen. Die Herausforderung eines jeden Steuerberaters besteht darin, diese – angesichts der Komplexität des Steuerrechts sehr hohe – Erwartung jeden Tag aufs Neue zu erfüllen. Der Beruf des Steuerberaters wird dadurch nicht nur zu einem anspruchsvollen, sondern auch zu einem sehr haftungsträchtigen Beruf.

Haftungsrisiken bestehen zunächst in zivilrechtlicher Hinsicht. Daneben ist das strenge Berufsrecht der Steuerberater zu beachten, welches bei Verstößen empfindliche Konsequenzen bis hin zum Berufsverbot nach sich ziehen kann. Schließlich schwebt auch das Damoklesschwert des Strafrechts über den Steuerberatern. Insbesondere besteht das Risiko, sich der Teilnahme an Straftaten des Mandanten schuldig zu machen.

Das Werk von Goez hat sich der Aufgabe verschrieben, die damit verbundenen Problemstellungen aufzuzeigen und praktikable Lösungen zur Minimierung der genannten Haftungsrisiken zu entwickeln. Will man dieser Aufgabe in einem Taschenbuch gerecht werden, muss man notwendigerweise Schwerpunkte setzen, Probleme vereinfachen und sich auf wichtige Grundlagen beschränken. Eine bis in jede Verästelung erfolgende wissenschaftliche Durchdringung des Themas ist von einem an den praktisch tätigen Steuerberater gerichteten Werk nicht zu erwarten. Dementsprechend macht sich der Autor die Sicht des Praktikers zu Eigen und versucht, die wichtigsten Risiken aufzuzeigen und praktisch umsetzbare Lösungen zur Risikominimierung zu generieren.

Gegliedert ist das Buch in sechs Kapitel. Dem Kapitel "Zivilrechtliche Haftung des Steuerberaters" steht das Kapitel "Besondere Risiken des Steuerberaters aus dem Straf- und Insolvenzrecht" gegenüber. Daneben finden sich eigene Kapitel zur Berufshaftpflichtversicherung, zu den wesentlichen gesetzlichen Normen, zur aktuellen Rechtsprechung sowie ein Kapitel "Anlagen", in welchem vorformulierte Muster von Steuerberaterverträgen, Mandantenschreiben und speziellen Haftungsbegrenzungsvereinbarungen aufgeführt sind.

Wichtig: Zivilrechtliche Haftung

Das Kapitel zur zivilrechtlichen Haftung beginnt mit der Erörterung haftungsrechtlicher Implikationen des Steuerberatervertrages. An dieser Stelle werden auch die haftungsrechtlichen Auswirkungen der Wahl dieses oder jenes gesellschaftsrechtlichen Rahmens für die Ausübung des Steuerberaterberufes behandelt. Im folgenden Abschnitt beschäftigt sich der Autor mit den Pflichten des Steuerberaters. Deren genaue Bestimmung in den unterschiedlichen Phasen von Mandatsanbahnung über die eigentliche Mandatsbetreuung bis hin zur Mandatsbeendigung ist für die Frage der Haftung und der Haftungsprävention von besonderer Wichtigkeit.

Spezielle Gefahrsituationen wie etwa die Erteilung telefonischer Auskünfte werden thematisiert; immer wieder werden dem Leser anhand sog. Praxistipps konkrete Verhaltensempfehlungen an die Hand gegeben, mit deren Hilfe er Haftungsrisiken entgehen kann.

In dem Abschnitt über die für die Haftung des Steuerberaters besonders wichtige Bestimmung der Grenze zwischen erlaubter Steuer- und verbotener Rechtsberatung macht sich der Autor leider nicht die Mühe, allgemeingültige und praktisch handhabbare Abgrenzungskriterien aufzuzeigen, sondern begnügt sich mit der Aufführung einiger Beispiele, in der die Rechtsprechung mal so und mal anders entschieden hat.

Leidiges Thema: Büroorganisation

Im Folgenden widmet sich der Autor dem (leidigen) Thema der Büroorganisation und der Anleitung von Mitarbeitern des Sekretariats. Gerade diesen Abschnitt wird man angesichts seiner zahlreichen hilfreichen Anregungen auch Angehörigen anderer freier Berufe zur Lektüre empfehlen können.

Insgesamt ist an dem Abschnitt zu den Pflichten des Steuerberaters positiv hervorzuheben, dass der Autor die Erörterung von Spezialproblemen wie der Prospekthaftung nicht scheut und auch insoweit konkrete Ratschläge zur Haftungsvermeidung erteilt.

Im folgenden Abschnitt werden die einzelnen Haftungsvoraussetzungen nacheinander und jeweils mit spezifischem Bezug zur Tätigkeit des Steuerberaters abgehandelt. Dieses systematische Vorgehen ist für den Leser sehr hilfreich; indes bleiben an mancher Stelle Unklarheiten zurück. So wird nicht ganz klar, in welchen Fällen bei der Schadensberechnung auf das positive und wann auf das negative Interesse abzustellen ist – auf S. 66 heißt es nur, es müsse ein "Gesamtvermögensvergleich angestellt werden, wobei die Vermögenslage des geschädigten Mandanten ohne – oder mit einer ‚richtigen‘ – Beratung mit derjenigen verglichen wird, die tatsächlich durchgeführt wurde."

Sehr interessant sind die Ausführungen zur Ersatzfähigkeit von Schäden bei Steuerstraftaten des Mandanten und zu den Auswirkungen einer Schadensersatzpflicht des Steuerberaters auf seinen Honoraranspruch gegen den Mandanten. Bezüglich der für die Haftungsproblematik grundlegenden Fragen der Kausalität und Zurechenbarkeit wäre hingegen eine ausführlichere Darstellung wünschenswert gewesen.

Ausführlich dargestellt: Verjährung von Schadensersatzansprüchen

Instruktiv und lesenswert sind wiederum die Ausführungen zur Verjährung von Schadensersatzansprüchen. Ausführlich werden die für den Steuerberater virulenten Probleme erörtert. Namentlich Fragen des Beginns und der Dauer der Verjährung werden mit der gebotenen Ausführlichkeit und der an dieser Stelle notwendigen Sorgfalt abgehandelt.

Schließlich werden Möglichkeiten zur Begrenzung von Ersatzansprüchen aufgezeigt, nämlich inwieweit und auf welche (zulässige) Weise ein Haftungsausschluss oder zumindest eine Haftungsbegrenzung mit dem Mandaten vereinbart werden kann. In diesem Kontext wird bereits das Thema "Berufshaftpflichtversicherung" angesprochen, welches in einem gesonderten Kapitel an späterer Stelle noch ausführlicher aufgegriffen wird.

Interessant und sehr erhellend sind auch die folgenden Ausführungen zu berufsrechtlichen Konsequenzen bei Steuerberaterregressen. Diesem Thema hätte man getrost ein eigenes Kapitel widmen können. Angesichts der Besonderheiten des disziplinarrechtlichen Verfahrensrechts wäre eine ausführlichere Erörterung wünschenswert gewesen.

Zu knapp: Strafrechtliche Haftung

In dem folgenden Kapitel zur insolvenz- und strafrechtlichen Haftung werden zumindest in Bezug auf die strafrechtliche Haftung die Probleme, mit denen der in der Praxis tätige Steuerberater konfrontiert sieht, nicht in der gebotenen Breite und Tiefe behandelt. Die zu diesem Thema erschienene Literatur findet keine ausreichende Berücksichtigung. In den Fußnoten sind fast ausschließlich Gerichtsentscheidungen zitiert. Dies ist deshalb misslich, weil zahlreiche der sich in diesem Themenkomplex stellenden Fragen gerade noch nicht gerichtlich entschieden sind. Eine Auseinandersetzung mit den einschlägigen Fachaufsätzen und Kommentierungen wäre angesichts dessen umso dringlicher gewesen.

Zentrale Fragestellungen, wie die der Grenze zur Strafbarkeit wegen Beihilfe zu Straftaten des Mandanten durch sog. berufsspezifische Handlungen, werden eher knapp und oberflächlich behandelt. Obschon der Begriff "Vermeidungsstrategien" sogar im Untertitel des Werkes genannt ist und man daher anzunehmen geneigt ist, dabei handele es sich um ein Schwerpunktthema, finden sich dazu – in Bezug auf strafrechtliche Haftungsrisiken – nur zwei Absätze (S. 105 f.). Die durch den (Unter-) Titel geweckten Erwartungen werden auf diese Weise nicht erfüllt.

Sehr ausführlich behandelt werden hingegen die Insolvenzstraftaten. Diese begründen indes keine spezifischen Haftungsrisiken des Steuerberaters. Zwar mag die dieser Themensetzung zugrunde liegende Einschätzung zutreffen, der Steuerberater werde gerade in der Krise häufig auch als wirtschaftlicher Berater herangezogen. Allein deshalb erscheint es jedoch nicht geboten, das Insolvenzstrafrecht in den Mittelpunkt eines Kapitels über die strafrechtlichen Haftungsrisiken des Steuerberaters zu stellen.

Die sehr ausführlich behandelten Themen der (drohenden) Zahlungsunfähigkeit, der Überschuldung, der Fortführungsprognose und der Insolvenzantragstellung (u.a.) sind nicht die Themen, die hier zuvorderst zu erörtern gewesen wären. Auch den Ausführungen zum Bankrott, zur Gläubigerbegünstigung und zum Betrug fehlt ganz überwiegend der spezifische Bezug zur Tätigkeit des Steuerberaters.

Der zentrale Straftatbestand der Steuerhinterziehung wird demgegenüber nur auf zweieinhalb Seiten als "insolvenzbegleitende Straftat" abgehandelt. Dabei sind zwar die Ausführungen zur Notwendigkeit der Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung bei unmittelbar bevorstehender Stellung des Insolvenzantrages durchaus instruktiv und für die Praxis sehr hilfreich. Vergleichbare Ausführungen zu anderen, in diesem Kontext bedeutsamen Fragestellungen sucht man indes vergebens. Generell begnügt sich der Autor in diesem Abschnitt seines Werkes mehrfach mit wenig präzisen Aussagen. So wird z.B. auf S. 135 unter der Überschrift "Beitragsvorenthaltung" die Vorschrift des § 266a Abs. 5 StGB als "in etwa" der steuerstrafrechtlichen Selbstanzeige des § 371 AO entsprechend eingestuft.

Instruktiv: Berufshaftpflichtversicherung

In dem sehr instruktiven Kapitel zur Berufshaftpflichtversicherung findet der Leser fundierte Antworten auf die wichtigsten der in diesem Kontext relevanten Fragen. Seine Bedeutung bei der Beherrschung finanzieller Risiken rechtfertigt es, dieses Thema in einem gesonderten Kapitel zu behandeln.

Schließlich sollen zwei weitere Besonderheiten dieses Buches nicht unerwähnt bleiben. Dies ist zum einen der Abdruck der "wesentlichen gesetzlichen Normen", dem mehr als 40 Seiten gewidmet sind, zum anderen die Wiedergabe aktueller Rechtsprechung in einem gesonderten, nach Stichworten gegliederten Kapitel. Ob es nicht hilfreicher gewesen wäre, aktuelle Gerichtsentscheidungen von besonderer Bedeutung in den thematisch passenden Abschnitt des Buches einzuarbeiten, bleibt der Beurteilung der Leserschaft überlassen.

Fazit: Ein lesenswerter und instruktiver Beitrag zur zivilrechtlichen Haftung des Steuerberaters. Auch einige interessante insolvenzrechtliche Fragen werden behandelt – wobei dies mit dem eigentlichen Thema des Buches nur bedingt zu tun hat. Demgegenüber bieten die zum Teil recht kurzen Ausführungen zu den Problemen der strafrechtlichen Haftung nicht immer eine ausreichende Hilfestellung.

Goez, Christoph; Zivilrechtliche Haftung und strafrechtliche Risiken des Steuerberaters - Grundlagen, Gefahrenschwerpunkte, Vermeidungsstrategien; 1. Auflage 2010; 274 Seiten, Erich Schmidt Verlag

Der Autor Dr. Stefan Rütters ist Strafverteidiger in Dortmund. Er ist ausschließlich im Bereich des Wirtschafts- und insbesondere des Steuerstrafrechts tätig.

Zitiervorschlag

Dr. Stefan Rütters, Christoph Goez – Zivilrechtliche Haftung und strafrechtliche Risiken des Steuerberaters: Kompakter Ratgeber für komplexe Probleme . In: Legal Tribune Online, 14.09.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1448/ (abgerufen am: 22.04.2024 )

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