Am Freitag hat der Bundestag über drei Gesetzesvorschläge zur Regulierung der Suizidhilfe debattiert. Eine Neuregelung ist notwendig, weil das BVerfG das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung für verfassungswidrig hält.
Die Länder rechnen seit dem Sommersemester 2020 pandemiebedingt bis zu vier Semester nicht auf den Freiversuch an. Jetzt sinken mancherorts die Wartezeiten für das Referendariat. Bildet sich eine ungünstige Blase