Das GG ist vieles, aber nicht statisch. Schon zum 70. Geburtstag hatte die LTO-Redaktion die einzelnen Grundrechte mit Beiträgen gewürdigt. Wie sehr die einzelnen Artikel sich inhaltlich mit der Gesellschaft bewegen, zeigt der Blick zurück.
Weil er keine rote Hose tragen wollte: Das LAG Düsseldorf hat die Kündigung eines 43-Jährigen nach einem Streit um die Arbeitshose bestätigt. Warum der Gekündigte sich so beharrlich weigerte, blieb unklar.
Ein Mann sollte bei der Arbeit eine rote Hose tragen. Mehrfach kam er jedoch in einer schwarzen. Das brachte ihm schließlich nach fast neun Jahren in dem Job die Kündigung ein. Zu Recht, entschied das ArbG Solingen.
Die Volljuristin, die jahrelang in einem Yoga-Ashram arbeitete, bekommt als Mindestlohn rund 42.000 Euro* nachgezahlt. Das LAG Hamm bestätigte den Arbeitnehmerstatus der Frau. Der Fall hatte es bis zum BAG geschafft.
Dutzende Unternehmenschefs haben sich gegen die AfD positioniert. Einer ging so weit, eine Warnung vor den anstehenden Wahlen auszusprechen. Wie ist das arbeitsrechtlich zu bewerten?
Trotz grenzenloser Reisefreiheit im Schengenraum führt die Bundespolizei in deutschen Zügen Grenzkontrollen durch. Bei einer hatte sie Pech: Sie geriet an einen Juristen, der gegen diese Maßnahme schon erfolgreich vor den EuGH gezogen ist.
Abschiebung ohne Asylverfahren: Das britische Parlament hat den umstrittenen Ruanda-Deal verabschiedet. Schutzsuchende ohne Papiere dürfen auf der Insel nun keinen Asylantrag mehr stellen. Daniel Thym mit einer Einordnung.
Eine Richterin hatte in der Pandemie einem Pfarrer Zugang zu einem Pflegeheim verschafft. Nun begann der Strafprozess gegen sie am LG Gera wegen Rechtsbeugung. Denn der Pfarrer ist der Vater der Richterin.