Das Jahr 2018 hatte diverse Entgleisungen zu bieten. Selbst wenn einige der Sprechenden keine Juristen waren, so hatten sie doch Positionen inne, von denen man erwarten könnte, dass sie es besser wissen. Gelohnt hat es sich für sie nicht.
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Urlaub, kirchliche Arbeitgeber: Das Gericht in Luxemburg hat auch 2018 die eine oder andere lieb gewonnene Praxis auf den Kopf gestellt. Und dann war da noch der Brexit.
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Streikaufruf auf Betriebsgelände, späte Verwertung von Videoaufnahmen und Entschädigung von der Kirche: Das BAG hatte gut zu tun im Jahr 2018. Die arbeitsrechtlichen Knüller lagen indes beim EuGH und dem BVerfG.
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Beförderungsunternehmen dürfen nicht verpflichtet werden, die Pässe und Aufenthaltstitel ihrer Passagiere zu kontrollieren. Diese Maßnahmen hätten die gleiche Wirkung wie Grenzkontrollen und seien im Schengenraum verboten, so der EuGH.
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Der deutsche Rundfunkbeitrag ist mit dem Unionsrecht vereinbar: Die Änderung der Berechnungsweise anhand der Wohnung war rechtmäßig, ebenso dürfen die Rundfunkanstalten die Zwangsvollstreckung selbst betreiben, urteilte der EuGH.
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Nach massiver Kritik an dem ursprünglichen Entwurf zum PolG hat der Landtag NRW das nachgebesserte Gesetz verabschiedet. Experten meinen, die Regierung breche damit sehenden Auges die Verfassung.
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Geschäftstüchtig oder mandantenmissbräuchlich? Strafverteidiger leihen ihren Mandanten für den Fototermin im Gerichtssaal Akten als Gesichtsschutz, beschriftet mit den Namen der Anwälte – und gern auch mal mit einer Stellenanzeige.