Die Auslieferung von Maja T. nach Ungarn war am Donnerstag Thema im Abgeordnetenhaus in Berlin. Die Berliner Justizsenatorin hält den Ablauf für "absolut beanstandungsfrei". Anwälte sehen auch Details weiter anders.
Die Auslieferung von Maja T. nach Ungarn ist am Mittwoch Thema im Rechtsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses. Die GenStA Berlin hatte die Person überstellt in dem Wissen, dass Rechtsmittel eingelegt werden. Wie geht es weiter?
Die Stadt Köln hat einer Mitarbeiterin nach 20 Jahren gekündigt, weil sie an dem von Correctiv aufgedeckten Treffen in Potsdam teilgenommen hat. Eine Teilnahme allein reicht für eine Kündigung allerdings nicht, urteilte das ArbG Köln nun.
Die Generalstaatsanwaltschaft liefert eine deutsche Person über Nacht nach Ungarn aus, obwohl sie wusste, dass Rechtsmittel gegen eine Auslieferung anstehen. Das BVerfG reagierte mit klaren Anweisungen an die Berliner.
Erneute Asylanträge werden in Deutschland grundsätzlich als unzulässig abgelehnt. Das VG Minden hält das nun für unionsrechtswidrig und hat den EuGH angerufen.
Das LG Gera hat eine ehemalige Proberichterin wegen Rechtsbeugung verurteilt. Sie habe ihre eigenen Maßstäbe an die Stelle von Recht und Gesetz gesetzt. Die Frau hatte in der Pandemie ihrem Vater Zugang zu einem Pflegeheim verschafft.
Die Weigerung, sich impfen zu lassen, durfte nicht zu einer Abmahnung führen. Hier gehe es um höchstpersönliche Rechte der Arbeitnehmenden, so das BAG. Eine Freistellung ohne Vergütung war aber rechtmäßig.
Wer bereits den Schutz als Flüchtling in einem anderen Land bekommen hat, muss nicht denselben Status auch in Deutschland erhalten. Die nationalen Stellen müssen frühere Erkenntnisse aber berücksichtigen, so der EuGH.