Acht Gesetzesvorhaben aus den Bereichen Asyl und Einwanderung will die Bundesregierung am Freitag durch den Bundestag bringen. Diverse NGO beklagen einen "Geist des Rechtspopulismus", juristische Sachverständige äußerten Wohlwollen.
Drei Juristen haben sich das Grundrechte-Quartett ausgedacht, um Rechte und Verfassungsprinzipien stärker ins Gespräch zu bringen. Nicht-Juristen dürften einige Fragen dazu haben, für Rechtswissenschaftler ist es ein witziges Gimmick.
Staatstrojaner, Datenauswertung, Verschärfung der Polizeigesetze: Der aktuelle Grundrechte-Report sammelt Beispiele aus Deutschland, die aus grundrechtlicher Sicht gefährlich sind. Auch diverse Verfassungsprinzipien sind betroffen.
Karfreitagsruhe, Schächten, Kreuze, Kopftuch, Glockengeläut – auch Menschen, die mit Religion nichts zu tun haben wollen, werden ständig damit konfrontiert. Das müssen sie aushalten, meint Antje von Ungern-Sternberg im Interview.
Rundfunkanstalten müssen Wahlwerbung ausstrahlen, wenn sie nicht evident gesetzeswidrig ist. HR, NDR und BR sind im Streit um NPD-Hörfunkspots unterlegen, ein Fernsehspot beschäftigt erneut das BVerfG: Das schafft noch mehr Aufmerksamkeit.
Das Grundrecht auf Asyl ist das einzige in der Verfassung, das nur Ausländern zusteht. Als Anspruchsgrundlage hat es kaum noch Bedeutung, als Wertentscheidung für humanitäre Migration aber durchaus, erklärt Robert Seegmüller im Interview.
Das ZDF hat die Ausstrahlung eines Wahlwerbespots der NPD abgelehnt. Am Samstag hat das BVerfG diese Entscheidung bestätigt: Die Aussagen erfüllten den Tatbestand der Volksverhetzung.
Eine Familie harrt in der umkämpften syrischen Stadt Aleppo aus. Sie könnte in Belgien bei Bekannten unterkommen, doch die Botschaft verweigert das Visum. Wie weit die europäische Verantwortlichkeit reicht, verhandelt nun der EGMR.