Im Gespräch mit LTO diskutiert Ex-BVRin Christine Hohmann-Dennhardt unter anderem über die gerichtlichenen Zuständigkeiten und Lösungen bei familiären Streitigkeiten. Und darüber, dass das BVerfG auch immer politisch ist.
Jahrelang galt die Spezialisierung als Fachanwalt als Garant, um als Anwalt gutes Geld zu verdienen. Jetzt fehlen auf dem Land die Allgemeinanwälte. Völlig zu Unrecht, meint Edith Kindermann. Sie bräuchten nur eine vernünftige Infrastruktur.
Der Europawahlkandidat der AfD Gunnar Beck bezeichnet sich, auch auf dem Stimmzettel, als Professor und präsentiert sich als "Fachanwalt für Europarecht". Beides stimmt nicht. Beides ist rechtswidrig. Beck sieht das anders.
Kaum ein Grundrecht geht so mit der Zeit wie die Berufsfreiheit aus Art. 12 GG. Martin Burgi zeigt im Gespräch mit LTO woher sie kommt, wofür sie steht und wohin sie in Zeiten von "New Work" und Digitalisierung noch gehen könnte.
Ein Anwalt ohne Robe ist kein Anwalt:Auch wenn er anwesend ist, um seinen Mandanten zu vertreten, kann das Gericht ihn behandeln, als sei er nicht da.Das Anwaltsparlament diskutiert nun aber die Abschaffung der Robenpflicht.
Die freihändige Vergabe des beA 2014 sei ebenso rechtmäßig wie das aktuelle Vergabeverfahren. Das schreibt die BRAK an die RAK-Präsidenten. Anlass ist ein LTO-Interview, in dem sie auch eine Falschbehauptung moniert; nur nicht gegenüber LTO.
Der Gesetzgeber muss den Rahmen schaffen, das Grundrecht auf Suizid zu verwirklichen, sagte Andreas Voßkuhle. Doch § 217 StGB schränkt die Freiheit von Ärzten ein, die es für die Autonomie von Menschen braucht.
Ärzte und Organisationen, die Hilfe zum Suizid leisten, können sich heute strafbar machen. Nicht nur sie, sondern auch die Sterbewilligen wehren sich dagegen. Am Dienstag verhandelte das BVerfG.