Schlechte Bewertungen oder falsche Behauptungen im Netz sind weltweit abrufbar. Für Unternehmen können sie den Ruin bedeuten. Wo die dagegen klagen können, entschied am Dienstag der EuGH. Das Urteil erklären Niko Härting und Patrick Gössling.
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Die Strafnorm über die Verletzung von Privatgeheimnissen hatte wenig mit der Art zu tun, wie Anwaltskanzleien heute funktionieren. Die nun verabschiedeten Änderungen geben mehr, wenn auch nicht absolute Klarheit, meint Niko Härting.
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Wer ein Preisvergleichsportal betreibt, muss den Verbraucher darüber informieren, wenn er nur Angebote von Unternehmen miteinander vergleicht, die dem Portal eine Provision zahlen. Portalbetreiber müssen auf diese BGH-Entscheidung reagieren.
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Ein Gesetzentwurf für das "Non Legal Outsourcing" will § 203 StGB umfassend reformieren. Anwälte sollen Dienstleister zur Verschwiegenheit verpflichten müssen. Ein schöner Ansatz, der sich leider selbst konterkariert, meint Niko Härting.
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Medien und Politik schießen sich ein auf die Big Five der amerikanischen Tech-Industrie. Für die USA ist von Donald Trump kaum anderes zu erwarten, in der EU rüstet die Kommission zum Kampf gegen Amazon, Apple, Facebook, Google und Microsoft.
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Die von diversen Prominenten und der "Zeit-Stiftung" lancierte "Digitalcharta" mag gut gemeint sein – gut gemacht ist sie beileibe nicht. Im Gegenteil: Hinter der Forderung nach neuen Grundrechten lauern Zensurphantasien, meint Niko Härting.
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Rechtswahlklauseln in den AGB von Online-Shops sind entweder unwirksam oder sinnlos. Daran hat sich durch das heutige Urteil des EuGH zu den Amazon-AGB nichts geändert.
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Wer als Verbraucher über das Internet oder per Telefon einen Makler mit der Wohnungssuche beauftragt, hat ein Widerrufsrecht, so der BGH am Donnerstag. Überraschend ist das Urteil nicht, sondern vielmehr konsequent, sagt Niko Härting.
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