Drei Mediziner, die kinderlosen Paaren gefrorene Eizellen vermittelten, wurden auch in zweiter Instanz freigesprochen. Das Verfahren ist aber noch nicht beendet. Weiterhin angeklagt ist die Strafrechtsprofessorin Monika Frommel.
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Nicht jeder darf sich nach dem Ausscheiden aus dem Amt weiterhin Notar nennen. Gerade wer schwerwiegend gegen notarielle Pflichten verstoßen hat, verdiene die Ehre nicht, die dieser Berufsbezeichnung innewohnt, so der BGH.
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Die Kundenaquise für Versandapotheken dürfte nach einer Entscheidung des BGH künftig komplizierter werden. Denn eine Prämie für die Werbung von Neukunden dürfen sie nicht so einfach versprechen, so die Karlsruher Richter.
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Die AfD ist mit einem Organstreitverfahren gegen die Bundesregierung wegen der seit 2015 betriebenen Flüchtlingspolitik gescheitert. Das BVerfG wies die Anträge ab, da sie nicht geeignet seien, um Regierungshandeln zu beanstanden.
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Ein größerer Altersunterschied zwischen Ehegatten rechtfertigt es, beim Tod des Älteren dem Partner die Hinterbliebenenrente zu kürzen, sagt das BAG. Schließlich sei bei solchen Ehen klar, dass man einen Teil des Lebens allein verbringt.
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Das Vereinigte Königreich kann seine Austrittserklärung aus der EU einseitig zurücknehmen, erklärt der Generalanwalt am EuGH. Folgt der Gerichtshof dieser Ansicht, könnte das ein neues Referendum über den Brexit bestärken.
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Drei BGH-Richter sind wegen Befangenheit abgelehnt worden, weil sie Texte zu einer Festschrift für den Beklagten beigesteuert hatten. Zu Recht, entschieden nun ihre Karlsruher Kollegen. Wer zu viel Bewunderung zeige, dürfe als befangen gelten.
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Wer im Examen vom Erstkorrektor noch mit vier, vom Zweitkorrektor aber mit drei Punkten bewertet wird und schließlich durchfällt, darf sich ärgern. Besonders begründen muss der Zweitprüfer seine Ansicht aber nicht, so das BVerwG.
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