Seit dem 1.Januar dürfen Rechtsanwälte ihre Schriftsätze an die Gerichte nur noch auf elektronischem Weg versenden. Wer das nicht beherzigt, dem drohen ernste Konsequenzen. Martin W. Huff beleuchtet ein aktuelles Urteil des LG Frankfurt.
Als einziges anwaltliches Versorgungswerk hatte das in Baden-Württemberg die Altersgrenze von 45 Jahren für die Pflichtmitgliedschaft bisher nicht aufgehoben. Jetzt hat es eingelenkt. Martin W. Huff über eine überfällige Satzungsänderung.
Der Vertragsgenerator Smartlaw verstößt nicht gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz. Jetzt liegen die schriftlichen Urteilsgründe vor. Martin W. Huff analysiert die Entscheidung.
Wer kein Kieferorthopäde ist, darf nicht mit einer "Zahnarztpraxis für Kieferorthopädie" werben. Das sei eine Irreführung, so der BGH. Was das Urteil für die Anwaltschaft bedeutet, erklärt Martin W. Huff.
Der BGH erlaubt Rechtsdienstleistungen, die mit dem Begriff des Inkassos immer weniger zu tun haben, von der Rechtsprechung aber als erlaubte Rechtsdienstleistung angesehen werden, meint Martin W. Huff.
Wer als Rechtsanwalt seine Tätigkeit nicht ausüben kann, muss einen Vertreter bestellen. Zum 1. August 2021 haben sich - von vielen unbemerkt - wesentliche BRAO-Regelungen zur Vertreterbestellung geändert. Martin W. Huff stellt sie vor.
Arbeitgeber müssen sich im Hinblick auf die Zulassung ihrer Mitarbeiter als Syndikusanwälte streng an den Gleichbehandlungsgrundsatz halten. Dass sich ausgerechnet eine Gewerkschaft das vom BAG sagen lassen muss, verwundert Martin W. Huff.
Auch wenn dadurch noch mehr Sicherheit möglich wäre: Rechtsanwälte haben keinen Anspruch auf Verwendung einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bei der Übermittlung von Nachrichten mittels des beA. Das entschied der BGH.