Rechtsanwälte können als Angestellte im öffentlichen Dienst arbeiten, wenn sie keine hoheitlichen Aufgaben wahrnehmen. Das ist gängige Praxis der Rechtsanwaltskammern. Doch was, wenn es ein Syndikusanwalt ist? Martin W. Huff berichtet.
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Für gemeinnützige Schulungen eines Professors gibt es keinen Steuerrabatt. Laut FG Köln stehen sie im engen Zusammenhang mit dem Hauptberuf. Martin W. Huff erläutert die Auswirkungen der Entscheidung auf Nebentätigkeiten von Juristen.
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BGH-Präsidentin Limperg warnt vor dem Ende der funktionierenden Justiz an ihrem Gericht. Der Gesetzgeber müsse dringend die Streitwertgrenze neu regeln. Im April soll die Übertragung von Urteilen starten, berichtet Martin W. Huff.
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Wer in Elternzeit ist, kann nicht als Syndikusanwalt zugelassen werden. Meint die DRV. Andere Ansicht der AGH Baden-Württemberg. Das nächste Wort wird der Anwaltssenat des BGH haben. Martin W. Huff erklärt, warum es geht.
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Jeder Vierte sei in einen Rechtsstreit verwickelt, hieß es im "Streitatlas 2017". Darauf kann Advocard nur kommen, weil der Versicherer jede kleinste Anfrage in die Statistik aufnimmt. Das ist nicht die einzige Ungenauigkeit, zeigt Martin W. Huff.
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Der wohl letzte Versuch, das beA vor Beginn der passiven Nutzungspflicht zu stoppen, ist in Karlsruhe gescheitert. Martin W. Huff analysiert die Entscheidung. Die BRAK meldet unterdessen, dass die Nutzer ein neues Zertifikat brauchen.
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Das BVerfG hat deutliche Hinweise zur Befreiung von Syndikusanwälten gegeben – doch die Deutsche Rentenversicherung ignorierte sie. Nach einem Urteil des SG Freiburg wird es Zeit, dass sich das ändert, meint Martin W. Huff.
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Ab April 2018 wird es Kameras bei den Bundesgerichten geben. Das wirft erneut die Frage auf, ob auch das Twittern aus dem Gerichtssaal erlaubt ist. Es darf zumindest nicht untersagt werden, wenn es nicht stört, meint Martin W. Huff.Artikel lesen
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