Die Massenüberwachung durch den britischen Geheimdienst verletzt europäische Menschenrechte, so der EGMR. Zwar hat sich seit den Snowden-Enthüllungen die Rechtslage teils geändert, wichtige Anhaltspunkte bietet die Entscheidung dennoch.
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Nach den Ausschreitungen in Chemnitz soll die Staatsanwaltschaft in Sachsen mehr Strafverfahren im beschleunigten Verfahren vor die Gerichte bringen. Das geschieht bislang so gut wie gar nicht – und das Verfahren erfährt auch Kritik.
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Vertreter aus Justiz und Anwaltschaft kritisieren die Entscheidung des BAMF, den VG nicht mehr zusagen zu wollen, dass bis zu ihrer Entscheidung keine Abschiebung erfolgt. Effektiver Rechtsschutz sehe anders aus.
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Der Fall Sami A. hat das Verhältnis von Justiz, Behörden und Politik auf die Probe gestellt. Nun will das BAMF den Verwaltungsgerichten nicht mehr zusagen, bis zu deren Entscheidung nicht abzuschieben. Deren Vertrauen ist massiv erschüttert.
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Die Nachricht verbreitete sich schnell: Mit einer Online-Klage wolle Hamburg seine Gerichte entlasten. Klingt gut. Stimmt aber nicht. Und wäre ohne eine Änderung der ZPO auch gar nicht möglich.
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"Allahu Akbar" – unter diesem Namen hat ein heute 23-Jähriger einen Chat betrieben und junge Männer zur Ausreise zum IS überreden wollen. Nun hat er gestanden und wurde zu einer Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt.
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Die FDP-Bundestagsfraktion legt Verfassungsbeschwerde gegen den Staatstrojaner ein. Ihr Anwalt erklärt, warum jede Online-Durchsuchung schlimmer ist als eine Durchsuchung der Wohnung. Und dass Richter nicht einmal wissen, was sie da anordnen.
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Das OVG hat im Eilrechtsschutzverfahren letztinstanzlich entschieden, dass der Tunesier zurückgeholt werden muss. Die Abschiebung hält es für "offensichtlich rechtswidrig" – und findet deutliche Worte zu den Vorgängen am 12. und 13. Juli.
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