Das rechtsextreme Compact-Magazin wehrt sich mit Erfolg gegen das BMI-Verbot. In einem Eilverfahren entschied das BVerwG, es darf erst einmal weitermachen. Das Gericht hat Zweifel, ob das Verbot verhältnismäßig war. Hätte es mildere Mittel gegeben?
Für seinen Anteil beim XXL-Gefangenendeal war Deutschland bemüht, sich an rechtliche Vorgaben zu halten. Doch so richtig passt das alles nicht. Warum auch ein rechtlicher Ausnahmefall demokratisch verankert gehört.
Es ist ein spektakulärer Gefangenenaustausch zwischen Washington und Moskau. Auch der in Deutschland inhaftierte "Tiergartenmörder" kam frei. Wie geht das rechtlich, warum war das politisch gewollt und warum könnte es ein falsches Signal sein?
Eigentlich wollten Anwälte des Compact-Magazins in Falkensee über das Verbot sprechen, dann nimmt die Veranstaltung eine überraschende Wende. Und die Fortführung der aktuellen Compact-Ausgabe wird angekündigt. Ein Fall fürs BMI und Staatsanwälte?
Plötzlich war das Urteil online, dabei sollte es erst Dienstag verkündet werden. So wurde bekannt: Das BVerfG beanstandet die Wahlrechtsreform in dem Umfang, wie es sich bereits in der Verhandlung angedeutet hatte.
Kann Künstliche Intelligenz Verträge schließen? Und wie lässt sich das beweisen? Das haben Rechtsinformatiker, Richter und Anwälte nun erstmals in einem Experiment durchgespielt – mit Überraschungen.
Das Bundesinnenministerium hat das rechtsextreme Compact-Magazin verboten und aufgelöst. Dagegen wehrt sich die Gesellschaft nun beim Bundesverwaltungsgericht. Der Fall könnte bald weitere Gerichte beschäftigen.
Das BVerfG soll vor politischen Kräften geschützt werden, die lieber ohne seine Kontrolle regieren wollen. Dafür sollen Verfahrensregeln statt "nur" in einem Gesetz künftig im GG stehen. Eine zentrale Regelung wird nicht abgesichert.