Hätte, hätte, hätte: Die SPD-Fraktion veröffentlicht eine neue Idee, wie eine Rückkehr Maiers hätte verhindert werden können. Warum hat das Justizministerium den Vorschlag nicht rechtzeitig aufgegriffen? Und müssen Gesetze geändert werden?
Der ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete und als rechtsextrem eingestufte Jens Maier trat am Montag entgegen aller Kritik seinen Dienst als Richter wieder an. Gleichzeitig leitete nun das LG Dresden auch ein Disziplinarverfahren ein.
E-Mails, Telefonate, V-Leute – für die Überwachung einer Parlamentspartei gelten strenge Grenzen. Was der Verfassungsschutz auf den Weg bringen kann, ist überschaubar und vorläufig. Sein größter Erfolg könnte im Urteil selbst liegen.
Die AfD unterlag in Köln mit einer Klage gegen die Einstufung als Verdachtsfall. Auch die Jugendorganisation darf überwacht werden. Mit Klagen zur Einstufung des "Flügels" und zu dessen Mitgliederzahl war die Partei dagegen erfolgreich.
Der Verfassungsschutz will die AfD beobachten. Das VG Köln muss entscheiden, ob seine Funde dafür ausreichen. Das Urteil wird Folgen für die Parteienlandschaft haben - und schon der Anlauf zum Prozess war alles andere als störungsfrei.
Das Vorspiel zur Durchsuchung bei BMJV und BMF im Herbst 2021 weist erstaunliche Lücken und Merkwürdigkeiten auf. Steckte dahinter politisches Kalkül oder eine Pannenserie? In Niedersachsen laufen Untersuchungen an.
Das sächsische Justizministerium will einen neuen Weg gefunden haben, den AfD-Politiker und Richter nie mehr in die Justiz zurückkehren zu lassen. Er soll in den Ruhestand versetzt werden, um eine Beeinträchtigung der Rechtspflege abzuwenden.
Die Durchsuchung beim BMJV kurz vor der Bundestagswahl 2021 war unzulässig. Das LG Osnabrück hat den Durchsuchungsbeschluss aufgehoben. Unter anderem habe das gesuchte Schriftstück der Staatsanwaltschaft schon vorgelegen.