
Die Befragungen von Briefwählern dürfen in die "Sonntagsfrage" des Meinungsforschungsinstituts Forsa einbezogen und veröffentlicht werden. Das hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden in einem Eilverfahren entschieden.
Artikel lesenDr. Markus Sehl
Stellvertretender Chefredakteur Legal Tribune Online
Wolters Kluwer Deutschland
Leipziger Platz 7
10117 Berlin
Die Befragungen von Briefwählern dürfen in die "Sonntagsfrage" des Meinungsforschungsinstituts Forsa einbezogen und veröffentlicht werden. Das hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden in einem Eilverfahren entschieden.
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