
Viele Unternehmen beantragen in der Coronakrise Kurzarbeitergeld. Berechnen muss das der Arbeitgeber. Welche Sonderregeln gelten jetzt? Und was ist mit den vielen Feiertagen im Mai und Juni?
Artikel lesenMarcus Bertz
Rechtsanwalt, Associate, Diplom-Verwaltungswirt (FH)
Friedrichstr. 140, 10117 Berlin
Fon: + 30 52133 21142
Tätigkeitsschwerpunkte:
Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, betriebliche Altersversorgung
Viele Unternehmen beantragen in der Coronakrise Kurzarbeitergeld. Berechnen muss das der Arbeitgeber. Welche Sonderregeln gelten jetzt? Und was ist mit den vielen Feiertagen im Mai und Juni?
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