Für die Einen Vorsorge für den Krisenfall, für die Anderen der Untergang der Demokratie: Am 28. Juni 1968 traten die Notstandsgesetze in Kraft. Der frühere RAF-Anwalt, Hans-Christian Ströbele, erinnert sich an einen übereifrigen Gesetzgeber.
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Lebensversicherer dürfen ausscheidenden Kunden weniger Geld aus sogenannten Bewertungsreserven auszahlen. Eine entsprechende Regelung, die der Gesetzgeber 2014 beschlossen hatte, wertete der BGH als verfassungskonform.
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Die BRAK peilt die Wiederinbetriebnahme des beA für den 3. September an. Mit den Kammern ist das noch gar nicht besprochen, von Anwälten und Software-Industrie hagelt es Kritik. Scheitern könnte der Neustart ohnehin noch am AGH Berlin.
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Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hat eine Klage mehrerer Anwälte gegen die BRAK für ein sicheres beA koordiniert und am Freitag beim Berliner Anwaltsgerichtshof eingereicht. Das beA soll sicher verschlüsselt werden müssen.
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Der Streit innerhalb der Union über den Kurs in der Asylpolitik ist auch ein verfassungsrechtlicher: Darf die Kanzlerin den Innenminister mittels ihrer Richtlinienkompetenz stoppen? Ja, sagen Staatsrechtler und der Deutsche Bundestag.
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Lebensversicherer dürfen ausscheidenden Kunden offenbar weniger Geld aus sogenannten Bewertungsreserven auszahlen, müssen dies aber künftig wohl besser begründen. Dies zeichnet sich nach einer mündlichen Verhandlung vor dem BGH ab.
Die Große Koalition peitscht die Musterfestellungsklage im Eiltempo durch die parlamentarischen Gremien. Das Gesetz soll wie geplant zum 1. November in Kraft treten. Nachträgliche Änderungen im Rechtsausschuss reichen der Opposition nicht.
Nur noch wenige Tage, dann ist es soweit: Vom 14. Juni bis 15. Juli rollt der Ball bei der Fußball-Weltmeisterschaft in Russland. Während sich die Fans schon freuen, sichert ein rechtliches Gespinst dem Ausrichter im Hintergrund Milliarden.
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