Die StA Dresden ermittelt wegen eines im Netz veröffentlichten Haftbefehls zum Fall Chemnitz. Sie sucht nicht nur einen Maulwurf. Auch die Rechten, die das Dokument veröffentlichten, könnten sich strafbar gemacht haben.
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Seine Mandantin bekam lebenslang für die NSU-Morde. Wolfgang Stahl hat Revision eingelegt, obwohl sie seine Verteidigung nicht mehr will. Der Pflichtverteidiger von Beate Zschäpe über Frust, Honorare und die Idee der Strafverteidigung.
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Ein Anwalt staunte nicht schlecht: Er hatte der Wochenzeitung DIE ZEIT ein Interview gegeben und dieses mit dem ZEIT-Logo auf seiner Website verlinkt. Daraufhin rügte die FAZ die Verletzung von Markenrechten – und zwar der Konkurrenz.
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Beharrlich weigert sich Bayern, Fahrverbote in München vorzubereiten – entgegen richterlicher Entscheidungen. Doch jetzt wird es der Justiz zu bunt: Sie will Erzwingungshaft gegen Amtsträger der Landesregierung vom EuGH prüfen lassen.
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Vor einem Jahr hat die GroKo den Weg für den massenhaften Einsatz von Überwachungsprogrammen durch Strafermittler freigemacht. Bürgerrechtler hoffen nun, dass das BVerfG den Trojanereinsatz stoppt, mindestens aber beschränkt.
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Rechtsextreme führen Listen, auf denen die Namen und Adressen von mehr als 35.000 sogenannten Feinden stehen. Wer wissen will, ob er zu den "Feinden" der Rechten zählt, soll sich an seine zuständige Landesbehörde wenden, teilt das BKA mit.
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Am Mittwoch tritt die Neureglung des Familiennachzugs für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus in Kraft. Sie können wieder engste Angehörige nach Deutschland nachziehen lassen. Aber unter welchen Voraussetzungen?
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Justizbehörden müssen in einem zweistufigen Verfahren sorgfältig prüfen, ob ein in Polen veranlasster europäischer Haftbefehl vollstreckt werden darf. Eine konkret-individuell drohende Rechtsverletzung müsse sicher sein, entschied der EuGH.
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