Der Bundestag hat über die Gesetzentwürfe zur Stärkung des BVerfG debattiert. Was dessen Resilienz stärken soll, könnte zugleich die Legitimation des Gerichts beeinträchtigen, meint Christian Rath mit Blick auf die Richterwahl.
Ein AfD-Verbotsverfahren anhand von Zuschreibungen vermeintlicher Parteiziele ist gefährlich. Besser wäre es, auf handfeste Verbotsgründe zu warten. Das ist möglich, weil es auch Eilverfahren gibt, erklärt Christian Rath.
Das Bundesverfassungssgericht verhandelte an diesem Dienstag über eine Klage von 22 Ökostromerzeugern, deren "Zufallsgewinne" abgeschöpft wurden. Sie halten dies für eine unzulässige Sonderabgabe. Christian Rath hat die Verhandlung verfolgt.
Der EDV-Gerichtstag befasste sich in diesem Jahr mit dem Einsatz von KI in der Justiz. Es überwog die Hoffnung auf Effizienz- und Qualitätsgewinne. Eher skeptisch äußerte sich dagegen Verfassungsrichter Henning Radtke.
Die Koalition will Leistungen für Asylsuchende ganz streichen, deren Asylverfahren in einem anderen EU-Staat stattfinden muss und kann. Das dürfte wohl nicht verfassungswidrig sein, vermutet Christian Rath.
Innenministerin Faeser will den "biometrischen Abgleich" von Fahndungsbildern mit allen öffentlich zugänglichen Fotos erlauben. Der Gesetzentwurf lässt aber zentrale Fragen offen, meint Christian Rath.
Es ist die staatspolitisch wichtigste Entscheidung des Jahres. Am Dienstag wird das BVerfG über das neue Bundestagswahlrecht urteilen. Die Richter werden entscheiden, wie wir 2025 wählen werden. Christian Rath wagt eine Prognose.
Das neue Buch von Maximilian Steinbeis "Die verwundbare Demokratie" verspricht "Strategien gegen die populistische Übernahme". Er stellt fest: Verfassungsänderungen sind kein Allheilmittel.