Die juristische Presseschau vom 24. November 2022: BGH zu Alex­ander Falk / Kein Re­fe­rendum für Schott­land / Nachrang für Wire­card-Aktionär:innen

24.11.2022

Der BGH verwarf die Revision des Verlagserben. Der GB-Supreme Court verwehrte Schottland ein Unabhängigkeits-Referendum im Alleingang. Das LG München I dämpfte Hoffnungen auf Schadensersatz für die Wirecard-Aktionär:innen.

Thema des Tages

BGH zu Alexander Falk: Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf die Revision des Verlagserben Alexander Falk, der durch das Landgericht Frankfurt/M. wegen Anstiftung zur gefährlichen Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt worden war. Falk soll aus Rache und Wut einen Angriff auf einen Rechtsanwalt in Auftrag gegeben haben. Der Anwalt hatte eine millionenschwerde Schadensersatzklage gegen Falk vorbereitet. Bei dem Angriff durch die beauftragten Täter wurde dem Anwalt im Februar 2010 ins Bein geschossen. In der Revision ging es vor allem um die Frage, ob die beauftragten Angreifer, die sich derzeit in der Türkei aufhalten, per Videoschalte hätten vernommen werden müssen. Das Landgericht hatte entsprechende Beweisanträge der Verteidigung abgelehnt. Der BGH sah darin jedoch keinen durchschlagenden Fehler und wies die Revision als unbegründet zurück. SZ (Wolfgang Janisch)FAZ (Katja Gelinsky), LTO und spiegel.de berichten.

Rechtspolitik

Video-Verhandlungen: Ein novellierter § 128a Zivilprozessordnung (ZPO) soll ein Recht auf Videoverhandlung schaffen. Das sieht ein Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums vor, den LTO (Markus Sehl) vorstellt. In der Neufassung des § 128a ZPO soll auch die Aufzeichnung der mündlichen Verhandlung erlaubt werden. Länder und Verbände haben bis Mitte Januar 2023 Zeit, zu dem Gesetzentwurf Stellung zu nehmen.

Strompreisbremse: Die FAZ (Christian Geinitz) zitiert ein Rechtsgutachten der Berliner Wirtschaftskanzlei Raue, wonach die von der Bundesregierung angestrebte Strompreisebremse sowohl gegen europäisches Recht als auch gegen die Verfassung verstoße. Die Abschöpfung inexistenter Erlöse verletze die in Art. 14 GG garantierte Eigentumsfreiheit. Der Hamburger Energieversorger Lichtblick, der das Rechtsgutachten in Auftrag gegeben hatte, rechnet mit einer Klagewelle.

AGG/Kirchenklausel: Die Antidiskriminierungsbeauftrage des Bundes, Ferda Ataman, strebt eine Änderung der sogenannten Kirchenklausel im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) an. § 9 AGG ermöglicht kirchlichen Arbeitgebenden eine unterschiedliche Behandlung der Arbeitnehmenden wegen der Religion. Ataman fordert, dass es "Anforderungen an die Religionszugehörigkeit oder an die Lebensweise von Mitarbeitenden zukünftig nur noch im engsten Verkündungsbereich geben sollte". Die von der Bischofskonferenz angestoßenen Reformen am kirchlichen Arbeitsrecht gehen Ataman nicht weit genug. Die FAZ (Heike Schmoll), taz (Tanja Tricarico) und spiegel.de berichten.

Corona - Isolationspflicht: Auf dem Verfassungsblog begrüßen Clara Folger und Daniel Wolff, studentische Hilfskraft und Juniorprofessor, das Ende der häuslichen Isolationspflicht für Covid-19-Infizierte in den Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Schleswig-Holstein. Verfassungsrechtlich sei dies aus zwei Gründen erforderlich. Zum einen sei die Isolationspflicht nicht mehr verhältnismäßig. Angesichts der langen Dauer der Isolation und den "mit einer Absonderung verbundenen weitreichenden Begleiteingriffen in andere Grundrechte" stehe der Grundrechtseingriff im dritten Pandemiejahr nicht mehr im Verhältnis zum verfolgten Ziel des "Lebens- und Gesundheitsschutzes“. Zum anderen verstoße die Rechtsgrundlage für die Isolationspflicht, § 30 Abs. 1 S. 2 Infektionsschutzgesetz, gegen das Zitiergebot gem. Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG.

Justiz

LG München I zu Wirecard/Insolvenzforderungen: Aktionär:innen des insolventen Unternehmens Wirecard können etwaige kapitalmarktrechtliche Schadensersatzforderungen nicht zur Insolvenztabelle anmelden, so das Landgericht München I. Forderungen von Aktionär:innen könnten im Insolvenzverfahren nur nachrangig berücksichtigt werden, da Aktionär:innen nicht als Gläubiger:innen des insolventen Unternehmens gelten. Der Insolvenzverwalter von Wirecard kann nun voraussichtlich die Mehrzahl der Forderungen von mehr als 20.000 Aktionär:innen mit einem Gesamtvolumen von rund sieben Milliarden Euro abweisen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, letztlich wird die Frage wohl der BGH entscheiden. Es berichten Hbl (René Bender/Lars-Marten Nagel)LTOspiegel.de und zeit.de

OLG Celle zu Masken-Attest ohne Untersuchung: Wie das Oberlandesgericht Celle vorige Woche entschied, kann § 278 Strafgesetzbuch (Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse) bereits dann erfüllt sein, wenn der Arzt eine vorherige (körperliche) Untersuchung unterlässt. Damit bestätigt das Oberlandesgericht das erstinstanzliche Urteil des Amtsgericht Uelzen, wonach ein Arzt zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, weil er 29 Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht ohne vorherige Untersuchung ausgestellt hatte. LTO berichtet. 

LG Lüneburg zu Reichsbürgerin: Das Landgericht Lüneburg verurteilte am Dienstag eine Frau aus der Reichsbürger-Szene zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten. Die Frau hat sich wegen Verstoßes gegen das Vereinigungsverbot in Tateinheit mit Verwenden und Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen, Volksverhetzung und Missbrauchs von Berufsbezeichnungen strafbar gemacht. Sie hatte sich unter anderem fälschlicherweise als Rechtsanwältin ausgegeben, den verbotenen Verein "Geeinte deutsche Völker und Stämme" unterstützt, in sozialen Medien gegen jüdische Menschen und Migrant:innen gehetzt und die Existenz der Bundesrepublik geleugnet. LTO, die taz (Andreas Speit) und der Tsp berichten. 

LG Hamburg zu Elbphilharmoniesaal: Bereits im September entschied das Landgericht Hamburg, dass die Intendanz der Elbphilharmonie bei der Vergabe des renommierten Großen Saals für Veranstaltungen über ein Ermessen verfügt. Das Urteil ist nun rechtskräftig. Geklagt hatte eine Konzertagentur mit der Begründung, die Betreiber:innen der Elbphilharmonie missbrauchten ihre marktbeherrschende Stellung. Ob die Elbphilharmonie eine marktbeherrschende Stellung innehat, ließ das Gericht offen, jedenfalls liege kein Missbrauch einer solchen Stellung vor. LTO berichtet. 

VG Berlin – Stadträte/AfD: Die AfD legt beim Berliner Verwaltungsgericht Klage ein, weil drei der vier Stadträte, die der AfD auf Berliner Bezirksebene zustehen, trotz vieler Wahldurchgänge nicht gewählt wurden. Die AfD wirft den anderen Fraktionen eine "systematische Blockadehaltung" vor. Der Tsp (Johanna Treblin/Robert Kiesel) berichtet.

AG Berlin-Tiergarten zu Rapper Fler: Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten verurteilte den Rapper Fler wegen Körperverletzung, Beleidigung, Bedrohung, Sachbeschädigung und der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten zu einer Bewährungssstrafe von einem Jahr und vier Monaten sowie zu einer Geldstrafe von 10.000 Euro. Der Rapper, der bereits ein langes Vorstrafenregister hat, hatte ein Kamerateam gewalttätig angegriffen. Zudem hatte er im Internet zwei Frauen beleidigt und dazu aufgerufen, dass ihm eine der Frauen ihm "gebracht" werde, weil die Frauen die ihrer Ansicht nach frauenverachtenden Texte des Rappers kritisierten. Das Strafurteil gegen den Rapper Fler erging in seiner Abwesenheit, weil er den Gerichtssaal bereits am ersten Verhandlungstag verließ. Welt (Frederik Schindler), LTO, zeit.de und spiegel.de (Wiebke Ramm) berichten.

LG Frankfurt/M. – Blume vs. Twitter: An diesem Donnerstag verhandelt das Landgericht Frankfurt/M. über einen Eilantrag der Antisemitismusbeauftragte des Landes Baden-Württemberg Michael Blume gegen Twitter. Blume will mit Unterstützung der NGO Hate Aid die Löschung von Hasskommentaren erreichen. Im Juli hatte Benjamin Weinthal, Europa-Korrespondent der Jerusalem Post, eine Verleumdungskampagne gegen Blume gestartet, in der er Blume unter anderem pädophile Neigungen unterstellte. Twitter hatte trotz Aufforderung nur drei der 46 diffamierenden Tweets gelöscht, inzwischen aber Weinthals Account gesperrt. taz.de (Christian Rath) berichtet. 

Blume wird in dem Prozess von Anwalt Chan-jo Jun vertreten, den die SZ (Ronen Steinke) portraitiert. In der Vergangenheit hatte Jun einen Syrer gegen Hetze auf Facebook und die Grünen-Politikerin Künast wegen eines Fake-Zitates vertreten. 

GenStA Bamberg – Cyberbetrug: Laut Generalstaatsanwaltschaft Bamberg wurden nach Durchsuchungen in fünf Ländern fünf Cyberbetrug-Tatverdächtige festgenommen. Der Betrug mit vermeintlich lukrativen Anlagen wurde insbesondere über Callcenter im Ausland durchgeführt. Dabei sei es allein in Deutschland zu Schäden in Höhe von ungefähr 100 Millionen Euro gekommen. faz.net (Marcus Jung) berichtet.

StA Köln – Kardinal Woelki: Die Staatsanwaltschaft Köln hat in einem zweiten Verfahren Ermittlungen gegen den Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki aufgenommen. Gegen Woelki bestehe ein Anfangsverdacht der falschen Versicherung an Eides statt gemäß § 156 StGB, so welt.de (Lucas Wiegelmann)Woelki hatte im Mai 2021 eidesstattlich versichert, dass er im Zeitpunkt der Beförderung des Pfarrers D., dem die Begehung sexuell motivierter Handlungen vor Minderjährigen vorgeworfen wird, nichts von den Vorwürfen gewusst habe. Inzwischen sagte jedoch Woelkis ehemalige Sekretärin aus, dass sie Woelki über das mutmaßliche Fehlverhalten von Pfarrer D. informiert habe.

Beleidigungen: zdf.de (Charlotte Greipl) gibt einen Überblick über die Rechtsprechung zu Beleidigungen und nennt Beispiele. Eine Schmähkritik, d.h. eine Ehrverletzung ohne nachvollziehbaren Bezug zu einer sachlichen Auseinandersetzung, sei immer strafbar. Ist die Aussage hingegen sachbezogen, so hängt die Strafbarkeit von einer Einzelfallabwägung der Meinungsfreiheit mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht ab.

OLG Celle gegen Projektion: Das Oberlandesgericht Celle hat es abgelehnt, dass eine Mütterinitiative am Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen ein Video über die Istanbul-Konvention an die OLG-Fassade projiziert. Das Gericht wolle vermeiden, mit politischen Positionen jeglicher Art in Verbindung zu stehen. taz-nord (Jasper von Römer) berichtet. 

Recht in der Welt

Großbritannien – Unabhängigkeit Schottlands: Schottland darf nicht ohne Zustimmung der britischen Regierung über die Durchführung eines Unabhängigkeitsreferendums entscheiden, wie nun der Oberste Gerichtshof von Großbritannien entschied. Nachdem das schottische Unabhängigkeitsreferendum 2014 scheiterte, wollte die schottische Regionalregierung im Oktober 2023 ein zweites Unabhängigkeitsreferendum abhalten. Der Scotland Act von 1998 sieht indes vor, dass Entscheidungen, die die Einheit von Großbritannien betreffen, nicht von Regionalinstitutionen, sondern nur vom britischen Parlament gefällt werden können. Ein Recht zur Durchführung des Referendums lasse sich auch nicht aus dem Selbstbestimmungsrecht der Völker herleiten, so die Londoner Richter:innen. Dieses stehe nur ehemaligen Kolonien und unterdrückten Völkern zu. Schottlands Ministerpräsidentin Nicola Sturgeon sagte, das Urteil widerlege den "Mythos" der Freiwilligkeit der schottisch-englischen Union. SZ (Michael Neudecker)FAZ (Jochen Buchsteiner)taz (Daniel Zylbersztajn-Lewandowski)Welt (Stefanie Bolzen) und spiegel.de berichten.

Gina Thomas (FAZ) kommentiert im Feuilleton, dass Sturgeon den Prozess aus strategischen Gründen angestrengt haben könnte, um von den Defiziten der eigenen Politik abzulenken und Stimmung gegen die britische Zentralregierung zu machen. Dominic Johnson (taz) sieht das ähnlich und kommentiert, dass es für die gerichtliche "Feststellung keinen Richterspruch gebraucht hätte, sondern nur eine Regierung, die Gesetze lesen kann". 

Großbritannien – Klimaaktivist:innen: In London wurden zwei Aktivist:innen der Organisation Just Stop Oil verurteilt, weil sie sich aus Protest gegen Ölförderung an den Rahmen eines van Gogh-Gemäldes geklebt hatten. Hierbei ist ein Schaden an dem Rahmen in Höhe von umgerechnet rund 2.300 Euro entstanden. Eine der Aktivist:innen wurde zu 21 Tagen Haft verurteilt, was aber zur Bewährung ausgesetzt wurde, so LTO

Irland – Ceta: Der Oberste Gerichtshof Irlands gab der Verfassungsklage eines Abgeordneten der Grünen Partei gegen die von der Regierung geplante Ratifizierung des CETA-Abkommens mit Kanada statt. Mit 4:3 Richterstimmen entschied das Gericht, dass die Ratifizierung die irische Rechtssouveränität verletzen würde. Sechs Richter:innen zeigten allerdings auch einen Weg auf, wie Irland das Abkommen nach einer Gesetzesänderung doch ratifizieren könnte. Rechtsprofessor Oran Doyle analysiert das Urteil auf dem Verfassungsblog (in englischer Sprache). 

EU/Ungarn – Rechtstaatlichkeit: Nun berichten auch SZ (Björn Finke), FAZ (Thomas Gutschker)Zeit (Ulrich Ladurner) und Welt (Philipp Fritz/Christoph Schiltz), dass die EU-Kommission bis zu 7,5 Milliarden Euro Fördergelder der ungarischen Regierung einfrieren möchte. Grund hierfür ist die mangelnde Umsetzung von 17 Reformen gegen Korruption, die Ungarn zugesagt hatte, um Sanktionen zu vermeiden. Der neue finanzielle Rechtsstaatsmechanismus wurde Ende 2020 eingeführt und ermöglicht, dass EU-Zuschüsse bei rechtsstaatlichen Defiziten zurückgehalten werden können. Zudem steht die Auszahlung von fast sechs Milliarden Euro im Rahmen des Corona-Wiederaufbaufonds auf dem Spiel. Die EU-Finanzminister:innen werden am 6. Dezember im Rat der Europäischen Union entscheiden, ob die Gelder tatsächlich eingefroren werden. Hierfür ist eine qualifizierte Mehrheit notwendig, mindestens 15 Mitgliedstaaten, die 65 Prozent der EU-Bevölkerung vertreten.

USA – Trump/Steuerunterlagen: Nachdem der US-Supreme Court zunächst in einem Eilverfahren die Herausgabe der Steuerunterlagen des früheren US-Präsidenten Donald Trump an einen Ausschuss des Repräsentantenhauses stoppte, entschied das höchste Gericht der USA nun am Dienstag, dass Trump seine Steuerunterlagen offenlegen muss. FAZ (Sofia Dreisbach) und LTO berichten.

Juristische Ausbildung

Examenskorrekturen in Hessen: Nachdem es zunächst Gerüchte gab, nach denen sämtliche Zweitkorrekturen für die Examensklausuren des ersten Staatsexamens in Hessen noch nicht vorliegen, stellte das Justizministerium Hessen nun gegenüber LTO-Karriere (Pauline Dietrich) klar, dass dies nur Einzelfälle betreffe. Niemand müsse befürchten, dass Kandidat:innen ohne Angabe ihrer schriftlichen Examensnote zur mündlichen Prüfung geladen werden. Die Liste der Examenskandidat:innen, die die im August abgelegten schriftlichen Prüfungen nicht bestanden haben, werde bald veröffentlicht.

Das Letzte zum Schluss

Entweihter Altar: Ein Passant erwischte im US-Bundesstaat Louisiana einen katholischen Priester dabei, wie dieser – entgegen der Zölibat-Vorgaben – auf dem Altar der Kirche mit zwei Dominas Sex hatte und das auch noch filmisch festhielt. Dafür hat ein US-Gericht den Priester nun zu einer dreijährigen Bewährungsstrafe verurteilt und vom Dienst suspendiert. Der Erzbischof in New Orleans möchte besagten Altar verbrennen, berichten SZspiegel.de, und Tsp, der Altar sei entweiht worden.

 

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LTO/lh

(Hinweis für Journalist:innen)  

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 24. November 2022: BGH zu Alexander Falk / Kein Referendum für Schottland / Nachrang für Wirecard-Aktionär:innen . In: Legal Tribune Online, 24.11.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50262/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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