Die juristische Presseschau vom 23. September 2022: GenStA zu Mas­ken­deal / EuGH zu Urlaubs­an­spruch / Ethi­krat zu Sui­zid­hilfe

23.09.2022

Die GenStA Thüringen stellt Ermittlungsverfahren gegen ehemaligen CDU-MdB Mark Hauptmann ein. Der EuGH klärt Verjährung bei Urlaubsansprüchen. Der Ethikrat veröffentlicht eine Stellungnahme zur Neuregelung der Suizidhilfe.

Thema des Tages

GenStA Thüringen – Maskendeal: Die Thüringer Generalstaatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen den früheren Thüringer CDU-Bundestagsabgeordneten Mark Hauptmann wegen des Verdachts der Abgeordnetenbestechlichkeit eingestellt. Auch das im Zuge der Ermittlungen eingefrorene Vermögen wurde wieder freigegeben. Hauptmann wurde vorgeworfen, Corona-Schutzmasken gegen eine Provision vermittelt und dabei sein Mandat ausgenutzt zu haben. Aus rechtlichen Gründen sei jedoch eine Anklageerhebung nicht möglich gewesen. Die Generalstaatsanwaltschaft verwies in diesem Zusammenhang auf Urteile des Oberlandesgerichts München und des Bundesgerichtshofs, die entschieden, dass sich zwei CSU-Politiker mit ihren Maskengeschäften nicht wegen Abgeordnetenbestechlichkeit gem. § 108e Strafgesetzbuch strafbar gemacht hatten. Unter "Wahrnehmung des Mandats" falle lediglich die direkte Arbeit im Plenum, in Ausschüssen und parlamentarischen Gremien. Nicht strafbar sei es dagegen, wenn ein Abgeordneter "außerhalb seiner parlamentarischen Zuständigkeit die Nähe zu politischen Entscheidungsträgern nutzt, um auftragsgemäß fremde Interessen durchzusetzen". Der Bundestag müsse entscheiden, so damals der BGH, ob ähnliche Fälle künftig strafbar sein sollen. Dieser Position schloss sich nun die GenStA Thüringen an. Es berichten FAZ (Stefan Locke), spiegel.de (Timo Lehmann) und LTO berichten.

Rechtspolitik

Suizidhilfe: Der Ethikrat hat die Stellungnahme "Suizid – Verantwortung, Prävention und Freiverantwortlichkeit" vorgestellt – ohne dabei jedoch konkrete gesetzliche Regelungen zu Hilfen beim Suizid vorzuschlagen. Der Ethikrat betonte allerdings, dass die freiverantwortliche Entscheidung eines Menschen zum Suizid als Ausdruck seines Selbstbestimmungsrechts respektiert werden müsse. Niemand habe das Recht, eine solche freiverantwortliche Entscheidung zu verhindern, gleichzeitig sei aber auch die Suizidprävention von enormer Bedeutung. Strittig innerhalb des Ethikrats seien die Fragen, ob Suizidassistenz in bestimmten Fällen auch bei Minderjährigen zulässig sein solle, ob es die Möglichkeit einer Vorausverfügung geben kann und in welchem Umfang Sterbewilligen die Pflicht einer vorhergehenden Aufklärung auferlegt werden solle. Das Bundesverfassungsgericht hatte vor knapp drei Jahren § 217 StGB  zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Suizidbeihilfe für verfassungswidrig erklärt und zugleich ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben entwickelt. Mittlerweile berät der Bundestag über eine Nachfolgeregelung.  SZ (Nina von Hardenberg), FAZ, Tsp (Lea Schulze) und spiegel.de (Hannes Schrader), tagesschau.de berichten.

DJT – Nachhaltigkeit von Städten: Die FAZ (Katja Gelinsky) befasst sich mit dem Ziel der europäischen Stadtentwicklung, dass Städte nachhaltiger werden sollen. Wie dies gelingen kann – ob durch mehr Spielraum für die Kommunen oder mehr Steuerung seitens des Gesetzgebers – ist auch auf dem Deutschen Juristentag, auf dem das Thema diskutiert wird, umstritten. 

Künstliche Intelligenz: Wie die FAZ (Hendrik Kafsack) berichtet, möchte die EU-Kommission Schadensersatzklagen im Falle von fehlerhafter künstlicher Intelligenz erleichtern. Danach soll in bestimmten Konstellationen die Beweislast umgekehrt werden, etwa bei einem Verstoß des Anbieters gegen die Sorgfaltspflichten oder bei einer Weigerung, dem Geschädigten die Schulungs- oder Testdatensätze zur Verfügung zu stellen. Die EU-Kommission wird kommende Woche einen Vorschlag für einen entsprechenden Rechtsakt vorstellen. Im Europaparlament wird teilweise gefordert, der Anbieter habe grundsätzlich nachzuweisen, dass die KI fehlerfrei funktioniere.

Justiz

EuGH zu Urlaubsansprüchen: Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die deutsche Regelung, wonach ein Urlaubsanspruch automatisch nach drei Jahren verjährt, unionsrechtswidrig ist. Laut EuGH ist die Verjährungsfrist an sich zwar unproblematisch, sie beginne aber erst, wenn der Arbeitnehmer explizit auf den bestehenden Resturlaub und die Möglichkeit des Verfalls der Urlaubstage hingewiesen wurde. Zwei weitere Fälle betrafen den Urlaubsanspruch bei Krankheit. Der Europäische Gerichtshof hat hierzu entschieden, dass ein Urlaubsanspruch zwar grundsätzlich nach 15 Monaten durchgehender Arbeitsunfähigkeit verfallen dürfe. Bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit im laufenden Urlaubsjahr komme ein Verfall für den Urlaubsanspruch aus diesem Jahr aber nur dann in Betracht, wenn der Arbeitgeber zuvor über den Urlaubsanspruch unterrichtet hat. zeit.de (Rebekka Wiese), spiegel.de (Verena Töpper) und beck-aktuell berichten. 

Rechtsanwalt Michael Fuhlrott analysiert die Entscheidungen auf LTO und kritisiert unter anderem, dass das Konstrukt der positiven Rechtsfolgenkenntnis zur Auslösung des Verjährungsbeginns "dogmatisch und mit nationaler Brille fragwürdig" sei. Seiner Ansicht nach schützten effektive Verjährungsvorschriften den Rechtsfrieden und dienten der Rechtssicherheit. 

Im Interview mit spiegel.de (Verena Töpper) geht die Anwältin Nicole Mutschke davon aus, dass das EuGH-Urteil keine Klagewelle auslösen wird. Arbeitgeber werden sich wohl freiwillig an das Urteil halten, weil heute alle Unternehmen daran interessiert seien, ihre Beschäftigten zu halten und nicht zu verärgern.

EuGH zu Dublin-Frist für die Überstellung von Asylsuchenden: Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die in der Dublin-III-Verordnung geregelte sechsmonatige Frist zur Überstellung von Asylbewerbern an den zuständigen Mitgliedstaat nicht dadurch unterbrochen wurde, dass die Durchführung der Überstellung wegen der Corona-Pandemie ausgesetzt wurde. Das Bundesverwaltungsgericht hatte den Fall dreier Asylsuchender, die wegen der Aussetzung von Überstellungen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nicht innerhalb der sechsmonatigen Frist nach Italien überstellt werden konnten, dem EuGH vorgelegt. Dieser bestätigte, dass nach Ablauf der Sechsmonatsfrist die Zuständigkeit auf die Bundesrepublik übergegangen ist. LTO berichtet. 

OVG SH zu Auswahlverfahren bei GenStA SH: Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht hat beschlossen, dass das Landesjustizministerium aufgrund von Fehlern im Auswahlverfahren erneut über die Besetzung der Generalstaatsanwaltsstelle in Schleswig-Holstein entscheiden muss. Die Stelle kann also zunächst nicht mit der Leiterin der Staatsanwaltschaft Kiel besetzt werden. Ein Mitbewerber hatte geltend gemacht, dass bei der Auswahl entgegen der Ausschreibung auch außerdienstlich (in einem Fachverband) erworbene Kenntnisse berücksichtigt wurden. Das OVG sah deshalb das Recht des Kläger auf eine ermessens- und beurteilungsfehlerfreie Entscheidung als verletzt an. LTO berichtet.

OLG Zweibrücken zu Verkehrssicherungspflicht im Wald: Wer im Wald auf einen Stapel gelagerter Holzstämme (sogenannte Holzpolter) klettert, tut dies auf eigene Gefahr und hat im Falle einer Verletzung keinen Schadensersatzanspruch gegen den Bewirtschafter des Waldes. Dies hat das Oberlandesgericht Zweibrücken entschieden. Der Bewirtschafter eines Waldes müsse vor den natürlichen Gefahren, die vom Wald ausgehen, grundsätzlich weder warnen noch schützen. Denn der Verkehrssicherungspflichtige könne regelmäßig darauf vertrauen, dass sich der Waldbenutzer umsichtig und vorsichtig verhält. LTO berichtet. 

OLG Hamburg zu Pocher vs. Metzelder: Der Entertainer Oliver Pocher durfte den Ex-Fußballer Christoph Metzelder, der 2021 wegen Besitzverschaffens von Kinderpornografie verurteilt worden war, nicht als "krankes Schwein" bezeichnen. Das entschied das Oberlandesgericht Hamburg Ende Juli nach einer Abwägung von Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrechten. Pocher habe Metzelder jede Achtung als Person abgesprochen. LTO (Felix W. Zimmermann) stellt den Beschluss und eine ähnliche Entscheidung des OLG Köln aus dem Jahr 2020 dar. Der Autor weist auch darauf hin, dass die Bild-Zeitung den Beschluss des OLG Hamburg fälschlicherweise als Sieg für Pocher präsentierte.

OLG Dresden - militante Antifa/Lina E.: Im Prozess um militante Angriffe einer Antifa-Gruppe auf Rechtsextreme sagte der Kronzeuge Johannes D. aus. Er versicherte, dass ihm der Verfassungsschutz für seine Aussage keine strafrechtlichen Vorteile in einem Vergewaltigungs-Prozess versprochen hatte. Er wollte mit seiner Aussage einen Schlussstrich unter seine Vergangenheit setzen. spiegel.de (Wiebke Ramm) berichtet.

VG Köln zu Waffenrecht und AfD-Flügel: Laut LTO hat das Verwaltungsgericht Köln die Klage eines AfD-Mitglieds gegen den Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis abgewiesen. Seit der Verschärfung des Waffenrechts im Jahr 2020 ist bereits die Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung für die Annahme der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit ausreichend. Eine individuelle verfassungsfeindliche Betätigung der Betroffenen braucht es nicht. Nach Auffassung des Gerichts reiche die Mitgliedschaft des Klägers im inzwischen aufgelösten rechtsextremistischen AfD-"Flügel" für die Annahme der Unzuverlässigkeit.  

ArbG Karlsruhe - Gender Pay Gap: Am heutigen Freitag verhandelt das Arbeitsgericht Karlsruhe über die Klage einer früheren Personalleiterin der L-Bank gegen ihre Arbeitgeberin. Sie will herausfinden, ob eine geschlechtsbedingte Diskriminierung aufgrund ungleicher Bezahlung vorliegt. Das Gericht muss entscheiden, ob die Männer in vergleichbarer Position taugliche Vergleichspersonen im Sinne des Entgelttransparenzgesetzes sind, auf das sich die Klägerin beruft. LTO (Tanja Podolski) berichtet und beschreibt auch die Entwicklung von Klagen auf Equal Pay sowie den Stand entsprechender Verfahren.

LG Berlin zu nackten Brüsten im Schwimmbad: Nachdem das Landgericht Berlin vergangene Woche die Klage einer jungen Frau auf Schadensersatz nach dem LADG abgewiesen hatte, wurde nun die Urteilsbegründung veröffentlicht. Die Klägerin hatte sich oberkörperfrei auf dem Berliner Wasserspielplatz "Plansche" gesonnt und war von Sicherheitskräften aufgefordert worden, den Spielplatz zu verlassen. Nach Auffassung des Gerichts sei die Klägerin nicht unrechtmäßig wegen ihres Geschlechts diskriminiert worden, denn es habe ein hinreichender sachlicher Grund fur die Ungleichbehandlung vorgelegen. Das Prasentieren nackter Brüste sei ein Verhalten, welches dazu führen könne, dass andere Besucher sich aus moralischen, religiosen und sonstigen Gründen belästigt und unwohl fühlen. spiegel.de (Wiebke Ramm) berichtet. 

LG München I – Wirecard/Markus Braun: Jan Diesteldorf (SZ) wirft einen kommentierenden Blick auf den anstehenden Wirecard-Prozess, auf die Täter und Hintergründe. Vor allem aber beschäftigt er sich mit den Versäumnissen der involvierten Behörden. Seiner Ansicht nach kommt das Verfahren gegen Braun und die beiden anderen Angeklagten zu spät. "Es steht am Ende eines kollektiven Versagens, das sich nicht einmal im Ansatz wiederholen darf." 

LG Kassel – Gäfgen/Strafvollzug: Der verurteilte Mörder Magnus Gäfgen, der seinen Namen inzwischen änderte, wird nicht vor September 2025 aus der Haft entlassen. Laut spiegel.de hatte er 2017 die Aussetzung der lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung beantragt, was das Landgericht Kassel im Mai 2019 ablehnte. Das LG hat stattdessen eine Mindestverbüßungsdauer von 23 Jahren festgesetzt.

StA Dortmund – tödlicher Polizeieinsatz: Im Fall des am 8. August getöteten 16-jährigen Mouhamed D. weiten sich die Ermittlungen gegen einige an dem Einsatz beteiligte Polizisten aus. So sei die Waffe des Einsatzleiters beschlagnahmt und bei insgesamt fünf beschuldigten Beamten eine Hausdurchsuchung durchgeführt worden, wobei auch die Mobilfunkgeräte der fünf Polizisten beschlagnahmt worden seien. Gegen die Beamten wird wegen Körperverletzung mit Todesfolge im Amt ermittelt bzw. mit Anstiftung oder Beihilfe dazu. spiegel.de (Tobias Großekemper) berichtet.

Recht in der Welt

Kambodscha - Völkermord: Das Internationale Sondertribunal in Kambodscha hat das Urteil gegen einen früheren Anführer der Roten Khmer bestätigt. Der heute 91 Jahre alte frühere Staatspräsident Khieu Samphan war im Jahr 2018 wegen Völkermords, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt worden und hatte daraufhin Berufung eingelegt. Mit der Bestätigung des Urteils gegen Khieu Samphan beendet das Internationale Tribunal, an dem internationale und kambodschanische Richter arbeiteten, seine Tätigkeit. FAZ (Till Fähnders), SZ (David Pfeifer) und spiegel.de berichten. 

USA – Trump/Dokumente: Wie FAZ (Majid Sattar) und taz (Dorothea Hahn) berichten, hat ein Berufungsgericht in Atlanta entschieden, dass die Auswertung der bei einer Hausdurchsuchung in der Residenz "Mar-a-Lago" des früheren US-Präsidenten Donald Trump aufgefundenen Dokumente ohne Unterbrechung weitergehen kann. Das Gericht hatte damit die Entscheidung einer Bundesrichterin aus Florida gekippt. Das Justizministerium in Washington muss demnach die strafrechtlichen Ermittlungen nicht so lange aussetzen, bis ein von der Bundesrichterin bestellter Sondergutachter nach Sichtung des Aktenmaterials geklärt hat, ob die Behörde das Anwaltsgeheimnis verletzt oder das exekutive Privileg des Präsidenten missachtet hat. 

USA – Floyd-Prozess: Wie FAZ und spiegel.de berichten, wurde der ehemalige Polizist Thomas Lane erneut verurteilt, da er nicht eingeschritten war, als sein Kollege Derek Chauvin den Afroamerikaner George Floyd tötete. Lane bekannte sich vor Gericht nach dem Recht des Bundesstaats Minnesota der Beihilfe zum Totschlag in besonders schwerem Fall schuldig und erhielt dafür eine dreijährige Haftstrafe. Wegen einer Verurteilung nach Bundesrecht verbüßt er bereits eine zweieinhalbjährige Haftstrafe wegen der Verletzung von Floyds Bürgerrechten. 

Mexiko – Reform des Strafjustizsystems: Rechtsprofessor Jaime Olaiz-Gonzalez, Doktorand Daniel Torres-Checa und Assistenzprofessor Sebastián Incháustegui beschäftigen sich auf dem Verfassungsblog (in englischer Sprache) mit einer möglichen Reform des mexikanischen Strafjustizsystems. Zum ersten Mal in seiner Geschichte diskutiere der Oberste Gerichtshof aktuell die Frage einer Verfassungsänderung – hierbei gehe es um die Änderung von Artikel 19 der mexikanischen Verfassung, welcher bei dem Verdacht bestimmter Verbrechen eine obligatorische präventive Verhaftung vorsieht. 

Sonstiges

Vaterschaftsurlaub: Die EU-Kommission hat angekündigt, gegen die Bundesrepublik und 18 weitere EU-Mitgliedsstaaten ein Vertragsverletzungsverfahren wegen mangelhafter Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf einzuleiten. Deutschland habe zwar einige Regelungen umgesetzt, nicht jedoch die Vorgaben zum Vaterschaftsurlaub, wonach Väter oder der zweite Elternteil einen bezahlten Urlaub von mindestens zehn Tagen nach der Geburt eines Kindes bekommen sollen, der mit mindestens der Höhe des Krankengeldes vergütet werden muss. Die Richtlinie hätte bis zum 2. August umgesetzt werden müssen. Nun hat Deutschland zwei Monate Zeit, um auf die Vorwürfe der Kommission zu reagieren. LTO berichtet.

Juristischer Realismus in Krimis: LTO stellt den Frankfurter Oberstaatsanwalt Olaf König vor, der seit rund zehn Jahren Drehbuchautor:innen und Filmemacher:innen bei juristischen Fragestellungen berät. Sein Ziel sei es, "juristische Fehler im Fernsehen" zu verhindern und dabei behilflich zu sein, spannende und vor allem juristisch möglichst realistische Krimis zu drehen. 

Das Letzte zum Schluss

Unangenehme Verwechslung: Laut spiegel.de (Hannes Schrader) kam es am Dienstagabend in einem Erfurter Club zu einer folgenreichen Verwechslung. Ein 25-jähriger Mann entwendete eine Flasche von der Bar, da er davon ausging, in dieser befinde sich Kräuterlikör. Nachdem er und seine Begleiter aus der Flasche getrunken hatten, erlitten die fünf Freunde Verätzungen im Mund- und Rachenraum; denn bei dem Getränk handelte es sich nicht um Likör, sondern um Reinigungsmittel. Gegen den Mann, der die Flasche entwendet hatte, wird nun wegen Diebstahls und fahrlässiger Körperverletzung ermittelt.

 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des Mediums.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/bo

(Hinweis für Journalist:innen)  

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage

Sie können die tägliche LTO-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 23. September 2022: GenStA zu Maskendeal / EuGH zu Urlaubsanspruch / Ethikrat zu Suizidhilfe . In: Legal Tribune Online, 23.09.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49716/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen