Die juristische Presseschau vom 25. November 2022: BVerfG zu Leis­tungen für Asyl­be­werber:innen / Blume gegen Twitter / Trump wegen Ver­ge­wal­ti­gung ver­klagt

25.11.2022

Das BVerfG kippte eine Regelung, die Asylbewerber:innen in Gemeinschaftsunterkünften weniger Geld zugestand. Das LG Frankfurt/M. verhandelte über Pflichten von Twitter. Donald Trump wurde in New York wegen Vergewaltigung verklagt.

Thema des Tages

BVerfG zu Leistungen für Asylbewerber:innen: Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts verletzt § 2 Abs. 1 Satz 4 Nummer 1 Asylbewerberleistungsgesetz das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Die Norm gesteht alleinstehenden Asylbewerber:innen in Sammelunterkünften zehn Prozent weniger Bedarf zu. Mit der Kürzung um zehn Prozent (von derzeit 448 auf 404 Euro) hat der Gesetzgeber im September 2019 eine Angleichung der Leistungen für Alleinstehende in Sammelunterkünften an die Leistungen für Paare und Bedarfsgemeinschaften vorgenommen. Argumentiert wurde damals mit vergleichbaren Synergieeffekten bei der Haushaltsführung. Das BVerfG sieht jedoch nicht den Nachweis erbracht, dass es ein derartiges gemeinsames Wirtschaften "aus einem Topf" gebe und hält die Absenkung der Leistungen daher für verfassungswidrig. Bei alleinstehenden Asylantragsteller:innen, die schon länger als 18 Monate in Deutschland leben, muss die Auszahlung der Sozialleistungen fortan ohne die zehnprozentige Absenkung erfolgen. Die Normenkontrolle fand auf Vorlage des Sozialgerichts Düsseldorf statt, das sich auf eine Mustervorlage der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) stützte. Die GFF forderte, den Karlsruher Beschluss auch auf Asylantragsteller:innen anzuwenden, die weniger als 18 Monate in Deutschland sind und in Sammelunterkünften leben. Bei ihnen werden die Leistungen ebenfalls um zehn Prozent gekürzt (von 367 Euro auf 330 Euro). Es berichten SZ (Wolfgang Janisch), FAZ (Stephan Klenner), taz (Christian Rath), spiegel.de, zeit.de und LTO (Tanja Podolski).

Für Gigi Deppe (tagesschau.de) ist das Urteil im Sinne der finanziell Schwächsten und sei "das Mindeste für unseren Rechtsstaat." Die Bewohner:innen seien sich häufig fremd und so liege es nahe, dass viele eben nicht zusammen kochen oder einkaufen. Tatjana Söding (taz) wertet das Urteil als "juristische Klatsche für die Bundesregierung." Das Gesetz stamme zwar von der Vorgängerregierung, aber auch die aktuelle Ampel-Regierung hätte diese Ungleichbehandlung schon längst beseitigen müssen. Jasper von Altenbockum (FAZ) bringt das Urteil in Verbindung mit dem föderalen Streit um die Finanzierung der Asylpolitik: Man könne es auch so lesen, dass Bund und Länder, wenn sie die Kommunen in der Asylpolitik entlasten wollen, fortan nicht auf dem Rücken der Migranten sparen dürfen.

Rechtspolitik

Asylgerichtsverfahren: Auf beck-aktuell hebt Rechtsprofessor Daniel Thym die Notwendigkeit des geplanten "Gesetzes zur Beschleunigung von Asyl- und Asylgerichtsverfahren" hervor. 2021 habe ein erstinstanzliches Hauptsacheverfahren durchschnittlich 26,5 Monate gedauert. Das spannendste Instrument des Gesetzentwurfs sei eine Tatsachenrevision vor dem BVerwG zur Klärung der Situation in wichtigen Herkunftsländern. Dies könne die Kohärenz der Asyljudikatur verbessern und mittelfristig dazu beitragen, dass die Instanzgerichte ihre Ressourcen effizienter einsetzen.

Cannabis: LTO (Hasso Suliak) berichtet über die Diskussion in der Ampel-Koalition über eine kurzfristige Entkriminalisierung des Cannabis-Konsums bis zur geplanten, aber europarechtlich anspruchsvollen Legalisierung des Cannabis-Handels. Die Grünen seien am aufgeschlossensten für eine vorzeitige Entkriminalisierung, FDP und SPD seien zurückhaltender. Kristine Lütke, die sucht- und drogenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, wies etwa auf die Gefahr hin, dass bei einer vorzeitigen Entkriminalisierung der Schwarzmarkt und die Kriminalität gestärkt würden.  

Justiz

LG Frankfurt/M. – Blume vs. Twitter: Das Landgericht Frankfurt/M. hat über einen Eilantrag des baden-württembergische Antisemitismusbeauftragten Michael Blume gegen den Kurznachrichtendienst Twitter verhandelt. Blume will Twitter dazu zwingen, mutmaßliche Falschaussagen über ihn zu löschen. Im Kern geht es um die Frage, welche Pflichten Twitter hat, wenn sich Betroffene über Verleumdungen beschweren; ob es genügt, wenn die Beschwerden von Algorithmen geprüft werden oder ob Twitter Mitarbeiter:innen einsetzen muss. Eine Rolle könnte auch spielen, ob Twitter verpflichtet ist, bei ablehnenden Entscheidungen ein Beschwerdeverfahren vorzusehen. Im Prozess wurde bekannt, dass der entsprechende § 3b Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) gegenüber Twitter derzeit mit Blick auf laufende Gerichtsverfahren nicht durchgesetzt wird. Das Urteil soll am 14. Dezember verkündet werden. Es berichten FAZ (Marcus Jung), Welt (Benedikt Fuest), spiegel.de und LTO.

IStGH – Russland: Die SZ (Ronen Steinke) sprach mit den ehemaligen deutschen UN-Richtern Wolfgang Schomburg und Christoph Flügge (beide waren am ICTY-Ex-Jugoslawien-Tribunal tätig) über eine mögliche Verurteilung hochrangiger russischer Funktionär:innen durch den Internationalen Strafgerichtshof. Schomburg würde sich einen Haftbefehl gegen Präsident Wladimir Putin oder Außenminister Sergej Lawrow wünschen. Je länger man warte, desto schlechter sei es. Flügge sieht das ähnlich und hält einen Haftbefehl aufgrund der klaren Hierarchien auch für möglich. Dann wären 123 Mitgliedsstaaten verpflichtet, Putin festzunehmen und auszuliefern. Der Erlass von Haftbefehlen liegt allein beim unabhängigen Chefankläger des IStGH Karim Ahmad Khan.

BVerfG zu Auskunftspflicht Klimastiftung MV: Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom Dienstag eine Verfassungsbeschwerde der umstrittenen Klimastiftung Mecklenburg-Vorpommern nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen eine vom Landgericht Schwerin und vom Oberlandesgericht Rostock festgestellte Auskunftspflicht hinsichtlich der am Bau der Gaspipeline Nord Stream 2 beteiligten Unternehmen richtete. Die Stiftung habe es versäumt, sich hinreichend mit den tragenden Erwägungen der angefochtenen gerichtlichen Entscheidungen auseinanderzusetzen. Geklagt hatten die Zeitungen Welt und Bild. Es berichten bild.de (Hans-Wilhelm Saure) und LTO.

BVerfG zu Parlamentsrechten/EU-Operation Sophia: Die wissenschaftliche Hilfskraft Michael Reichenthaler analysiert auf dem JuWissBlog die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von Ende Oktober zur Operation Sophia. Das Urteil reihe sich ein in die "Parlamentarisierung der Außenpolitik".

OVG Saarland zu Abschiebungen nach Griechenland: Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Saarland vom 15. November sind Abschiebungen nach Griechenland derzeit gem. § 60 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) unzulässig. Es bestehe dort das ernsthafte Risiko, obdachlos zu werden und in eine Situation extremer materieller Not zu geraten. Dies gilt auch für Flüchtlinge, denen in Griechenland bereits ein Schutzstatus zuerkannt wurde. LTO (Tanja Podolski) berichtet.

OLG Celle zu Klimaprotesten: Das Oberlandesgericht Celle hat eine Entscheidung des Amtsgerichts Lüneburg aus dem Juli bestätigt, wonach ein Klimaaktivist, der im Sommer 2021 eine Fassade der Universität Lüneburg mit Wandfarbe verunstaltet hatte, wegen Sachbeschädigung verurteilt wurde. Eine Rechtfertigung wegen Notstands oder wegen "zivilem Ungehorsam" liege nicht vor, weil solche Rechtfertigungsgründe auf eine grundsätzliche Legalisierung von Straftaten zur Erreichung politischer Ziele hinausliefen. Es berichtet LTO.

LG Bonn – Mord an Claudia Otto: Am Landgericht Bonn hat der Prozess gegen Detlef M. begonnen, dem nach neuen DNA-Analysen vorgeworfen wird, im Jahr 1987 die 23-jährige Claudia Otto im Hotel ihrer Eltern ermordet und 6100 Mark gestohlen zu haben. Wegen eines Doppelmordes und anderer Delikte hat der heute 66-jährige M. schon mehr als die Hälfte seines Lebens im Gefängnis verbracht. Er bestreitet die Tat. Die FAZ (Reiner Burger) berichtet.

VG Schwerin zu rechtsextremer Tagesmutter: Eine Frau kann Tagesmutter sein, auch wenn ihr Mann NPD-Funktionär ist und sie selbst ebenfalls der rechtsextremistischen Szene angehört. Das entschied laut spiegel.de das Verwaltungsgericht Schwerin und hob einen ablehnenden Bescheid des Landkreises Ludwigslust-Parchim auf. Für Tagesmütter gälten nicht die gleichen Anforderungen wie für Beschäftigte von Kitas. 

VG Hannover zu Impfschaden von Lehrerin: Der schwere Impfschaden einer Lehrerin, die sich in der Schule gegen Corona impfen ließ, gilt nicht als Dienstunfall, entschied das Verwaltungsgericht Hannover. Das Land habe zwar die Schulräume für die Impfaktion zur Verfügung gestellt, verantwortlich seien aber Stadt und Region Hannover gewesen. spiegel.de berichtet. 

Recht in der Welt

USA – Trump/Vergewaltigung: Die US-Autorin E. Jean Carroll hat den ehemaligen US-Präsidenten Donald Trump vor einem New Yorker Gericht wegen einer Vergewaltigung verklagt, die Mitte der 1990er-Jahre in einem New Yorker Kaufhaus stattgefunden haben soll. Sie verlangt Schadensersatz in nicht bekannter Höhe. Am Donnerstag trat in New York ein neues Gesetz in Kraft, das den Betroffenen sexualisierter Gewalt auch in weiter zurückliegenden Fällen ein Klagerecht einräumt. Carroll nutzte es umgehend. Es berichten zeit.de und spiegel.de.

EU/Ungarn – Rechtstaatlichkeit: Im Hinblick auf den Streit um Rechtsstaatlichkeitsmängel in Ungarn hat das EU-Parlament mit großer Mehrheit eine Resolution verabschiedet, mit der es die EU-Kommission und den Rat dazu auffordert, rund 7,5 Milliarden Euro an Fördergeldern einzufrieren. Im Zuge des neuen finanziellen Rechtsstaatsmechanismus hatte Ungarn zugesagt, 17 Reformen gegen Korruption umzusetzen, was das EU-Parlament als nicht erfüllt ansieht. Gergely Gulyás, Kanzleramtsminister und rechte Hand von Ministerpräsident Viktor Orbán, sagte hingegen, man gehe davon aus, dass Ungarn sein Geld erhalten werde, wenn auch verspätet. Die EU-Kommission habe diese Woche wegen des öffentlichen Drucks nur ihre Kommunikation geändert, nicht aber ihren Kurs. Es berichten FAZ (Thomas Gutschker/Stephan Löwenstein), taz (Gemma Teres Arilla), zeit.de und spiegel.de.

Frankreich – Abtreibungsrecht: Mit großer Mehrheit hat die französische Nationalversammlung für eine Verankerung des Rechts auf Abtreibung in der Verfassung gestimmt. Allerdings ist noch die Zustimmung des Senats erforderlich, die als ungewiss gilt. spiegel.de berichtet.

Brasilien – Präsidentschaftswahl: Das Oberste Wahlgericht in Brasilien hat den Antrag der Partei des am 30. Oktober abgewählten Präsidenten Jair Bolsonaro auf Überprüfung des Wahlergebnisses abgelehnt. Die Liberale Partei (PL) habe keinerlei Beweise für einen Betrug vorgelegt. Weil die PL böswillig und unverantwortlich einen Rechtsstreit habe auslösen wollen, verhängte das Gericht zudem eine Geldstrafe in Höhe von umgerechnet 4,12 Millionen Euro. Es berichten taz (Niklas Franzen), spiegel.de und LTO.

Österreich – Julian Hessenthaler: Die SZ (Cathrin Kahlweit) berichtet über den aktuellen Verfahrensstand um Julian Hessenthaler, der mit seinem Ibiza-Video den Sturz der damaligen österreichischen Regierung ausgelöst hatte und Ende März in einer umstrittenen Entscheidung des Schöffengerichts in St. Pölten wegen des Handels mit Kokain zu dreieinhalb Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt wurde. Das Oberlandesgericht Wien wird am 16. Dezember über Hessenthalers Beschwerde gegen das Urteil entscheiden. Daneben hat Hessenthaler ein Gnadengesuch im Justizministerium und beim Bundespräsidenten eingereicht.  

Schweiz – Brian K.: Kurz bevor Brian K., der als bekanntester Häftling der Schweiz gilt, aus dem Gefängnis entlassen werden sollte, hat das Strafmaßnahmengericht Zürich Anfang des Monats eine neue Untersuchungshaft angeordnet. K. soll während seiner Isolationshaft rund 30 neue Delikte begangen haben. So habe er etwa ein Sicherheitsglas zerschlagen und ein Glasstück gegen die Zellentür geworfen, das dann den Kopf eines Aufsehers traf. Das Gericht wertete dies als schwere Körperverletzung. K.s Anwälte führen dessen psychisch stark schwankendes Verhalten auf die lange Isolationshaft zurück. Die SZ (Liliane Minor) berichtet.

Juristische Ausbildung

Noten im Schwerpunktbereich: Im Studienjahr 2019/2020 lag die bundesweite Durchschnittsnote im Schwerpunktbereich bei 9,92 Punkten. Im Vorjahr waren es noch 9,53 Punkte. Am besten schnitten die Kandidat:innen in Sachsen-Anhalt (10,71 Punkte), Thüringen (10,63 Punkte) und Hamburg (10,55 Punkte) ab. Schlusslichter waren Rheinland-Pfalz (8,4 Punkte), Mecklenburg-Vorpommern (8,63 Punkte) und das Saarland (8,85). LTO-Karriere berichtet.

Tutor:innen: LTO-Karriere (Sabine Olschner) berichtet über die Tätigkeit von Tutor:innen, die etwa an der Universität Würzburg und an der FU Berlin eingesetzt werden. Dabei vermitteln ältere Studierende oder Absolvent:innen in Lerngruppen Wissen und Erfahrung an jüngere Studierende. Das helfe den Teilnehmer:innen beim Lernen und für die Tutor:innen gebe es neben dem Zuverdienst den Vorteil der Wiederholung von Studieninhalten.

Sonstiges

Gewalt in Partnerschaften: Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat die jährliche Statistik des Bundeskriminalamts (BKA) zu Gewalt in der Partnerschaft vorgestellt. Im vergangenen Jahr wurden 113 Frauen und 14 Männer von ihren (Ex-) Partner:innen getötet. Insgesamt ist die Zahl der Opfer von Gewalt in der Partnerschaft mit 143.604 im Jahr 2021 gegenüber dem Vorjahr leicht zurückgegangen, im Fünfjahreszeitraum aber um 3,4 Prozent gestiegen. 2021 waren 80,1 Prozent der Betroffenen weiblich und 78,8 Prozent der Täter männlich. Durchschnittlich wurden 2021 jede Stunde 13 Frauen Opfer von Partnerschaftsgewalt. Die Dunkelziffer sei weiterhin sehr groß. Es berichten FAZ (Heike Schmoll), SZ (Till Uebelacker), taz (Nicole Opitz), Welt (Sabine Menkens) und zeit.de.

Franziska Pröll (FAZ) erinnert in ihrem Kommentar an die Istanbul-Konvention, die Deutschland dazu verpflichte, Gewalt gegen Frauen zu verhindern, sie zu bekämpfen und den Betroffenen Schutz und Hilfe zu gewähren. Pröll fordert mehr Maßnahmen und schlägt für verurteilte Täter etwa eine elektronische Aufenthaltsüberwachung vor, die Alarm schlägt, wenn er sich der Betroffenen nähert.

Präventivhaft in Bayern: Auf dem Verfassungsblog kritisieren Ralf Poscher und Maja Werner, Rechtsprofessor und Doktorandin, die gesetzliche Regelung und die Praxis des polizeirechtlichen Gewahrsams in Bayern. Die Höchstdauer von zwei Monaten sei unverhältnismäßig. Es genüge, wenn Personen nach ihrer Freilassung zur Vermeidung von konkreten Gefahren erneut in Gewahrsam genommen werden können. Auch die konkrete Anordnung von Gewahrsam gegen Klima-Aktivist:innen wird kritisiert, weil die Tatbestandsvoraussetzungen nicht erfüllt seien. 

Wirtschaftskanzleien: Der Deutsche Anwaltsverein (DAV) hat auf eine fehlende Interessensvertretung von Wirtschaftskanzleien reagiert und ein "Forum für Wirtschaftskanzleien" ins Leben gerufen. Mit einer institutionellen Verankerung soll die Möglichkeit zur Beteiligung an Gesetzgebungsausschüssen und zur Veröffentlichung von Positionspapieren geschaffen werden. Im März dieses Jahres hatten sich auf eigene Initiative bereits 31 Kanzleien im Bundesverband der Wirtschaftskanzleien in Deutschland (BWD) zusammengeschlossen. Das neue Forum erhält breite Unterstützung der Großkanzleien. LTO berichtet.

Verfassungsschutz/Delegitimierung: Auf LTO beschäftigt sich Rechtsprofessor Dietrich Murswiek ausführlich mit dem neuerdings vom Verfassungsschutz beobachteten Bereich "Delegitimierung des Staates." Dabei geht es um Personen, die demokratische Entscheidungsprozesse und Institutionen des Staates verächtlich machen, ihnen die Legitimität absprechen und zum Ignorieren behördlicher oder gerichtlicher Anordnungen aufrufen. Nach Murswiek weiche der Verfassungsschutz die Grenzen juristisch fassbarer Bestrebungen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung auf und ermächtige sich selbst dazu, oppositionelle Bestrebungen als extremistische Bestrebungen zu bewerten.

Das Letzte zum Schluss

Ausweispflicht zu Ernst genommen: Ein Kleiderdieb hat am Samstag in Gießen in einer Umkleidekabine seine Kleidung gegen neue getauscht und die alten Kleidungsstücke zurückgelassen. Allerdings hat er seinen Personalausweis und die Bankkarte in einer der Jackentaschen vergessen, was der Polizei die Arbeit erleichterte. Die FAZ berichtet.


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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/tr

(Hinweis für Journalist:innen

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 25. November 2022: BVerfG zu Leistungen für Asylbewerber:innen / Blume gegen Twitter / Trump wegen Vergewaltigung verklagt . In: Legal Tribune Online, 25.11.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50277/ (abgerufen am: 23.04.2024 )

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