Landeswahlleiterin: Warten auf den Ein­spruch gegen die Berlin-Wahl

14.10.2021

Die zahlreichen Pannen und Probleme bei der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus haben ein juristisches Nachspiel. In zwei Wahlkreisen muss womöglich die Wahl wiederholt werden. 

Die Landeswahlleitung will beim Berliner Verfassungsgerichtshof Einspruch gegen Ergebnisse der Wahl zum Abgeordnetenhaus am 26. September einlegen. In zwei Wahlkreisen habe es Wahlrechtsverstöße gegeben, die Auswirkungen auf die Mandatsverteilung haben könnten, sagte Landeswahlleiterin Petra Michaelis am Donnerstag bei einer Sitzung des Wahlausschusses. Möglich ist nun eine Wiederholung der Wahl in den beiden Wahlkreisen. Darüber muss der Verfassungsgerichtshof nach Prüfung der Vorgänge entscheiden. 

Offiziell ist der Einspruch noch nicht eingelgt. Das ist erst nach der Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses im Amtsblatt möglich. Wann es dazu kommt, ist noch unklar, spätestens aber sechs Wochen nach der Wahl müssen die Ergebnisse veröffentlicht werden. Am Donnerstag hat die Landeswahlleiterin das amtliche Wahlergebnis bereits festgestellt. Auf Nachfrage von LTO hieß es beim Berliner Amtsblatt, man warte dort auf die Übermittlung der Ergebnisse. Die regelmäßige Ausgabe erscheint grundsätzlich am Freitag jeder Woche, Redaktionsschluss ist in der Regel Donnerstag der vorhergehenden Woche. Es wird also noch ein paar Tage dauern, bis die Wahlleittung Einspruch einlegen kann. Michaelis wird zurücktreten, ihre Stellvertretung soll den Vorgang übernehmen.


Der geplante Einspruch bezieht sich auf den Wahlkreis 6 im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf und den Wahlkreis 1 im Bezirk Marzahn-Hellersdorf. Dort sei bei den Erststimmen, die entscheidend sind für das Direktmandat, der Abstand zwischen Erst- und Zweitplatziertem sehr gering. "In diesen Fällen könnten sich Unregelmäßigkeiten mandatsrelevant ausgewirkt haben", sagte Michaelis. Als Beispiele nannte sie falsch ausgegebene Stimmzettel oder die zeitweise Schließung von Wahllokalen wegen fehlender Stimmzettel.
 
Insgesamt kam es bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus in 207 von 2257 Wahllokalen zu Unregelmäßigkeiten, wie Michaelis in der Ausschusssitzung weiter mitteilte. "Das ist eine Zahl, die uns alle erschrecken muss und auch ärgern muss", sagte sie. Andererseits könne sie feststellen, dass die Wahl in über 2.000 Wahllokalen problemlos abgelaufen sei.
 
Michaelis trug nach Prüfung aller relevanten Unterlagen aus allen Berliner Bezirken eine Liste mit Angaben dazu vor, was alles schief
gelaufen ist. Dazu zählten Verzögerungen bei der Zusendung von Briefwahlunterlagen, falsche oder fehlende Stimmzettel, eine zeitweise Unterbrechung des Wahlgeschehens in Lokalen oder lange Schlangen vor Wahllokalen. Mehrere Hundert Wahllokale hatten länger geöffnet bleiben müssen als üblich.

dpa/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Landeswahlleiterin: Warten auf den Einspruch gegen die Berlin-Wahl . In: Legal Tribune Online, 14.10.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46356/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

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