Seit zehn Jahren Streiten sich zwei Parteien wegen eines Hundebisses. Die Gebissene kann ihren Haushalt nicht mehr führen, verlangt deswegen 300.000 Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld. Nun sollte das OLG entscheiden - hat es aber nicht.
"Ronald" sei mit ihr durchgegangen, klagte eine Reiterin vor dem OLG. Sie verlangte nach dem Sturz daher Schmerzensgeld von der Tierhalterin. Das OLG geht jedoch von einem Reitfehler der Frau aus - und hat ihre Klage entsprechend abgewiesen.
Eine Achtjährige bekommt Schmerzensgeld von dem Reitstall, während dessen Reitunterrichts sie sich verletzt hat. Dass das Kind Anweisungen einer Angestellten nicht richtig umgesetzt hat, spiele dabei keine Rolle, so das OLG.
Ein Hundehalter, der mit seinen unangeleinten Schäferhunden, die nicht aufs Wort hören, durch ein Wohngebiet spaziert, verhält sich sorgfaltswidrig. Das kann auch strafrechtliche Konsequenzen haben, wie das LG Osnabrück entschied.
Nur weil eine Reiterin mit der Halterin eines Pferdes eine Reitbeteiligung vereinbart hat, ist untereinander die Haftung noch nicht ausgeschlossen, wenn das Tier die Reiterin verletzt, entschied das LG München I.
In NRW gibt es in Zukunft neue Regelungen für die Anschaffung und die Haltung bestimmter Tiere. Mit dem Gesetz reagiert das Land auch auf einen Vorfall in Herne im vergangenen Jahr, als eine giftige Schlange für Aufruhr gesorgt hatte.
Der Fahrer eines Liegefahrrads hätte bei der Überholung zweier Pferde mehr als einen knappen halben Meter Abstand einhalten müssen, so das LG Frankenthal. Der Mann muss sich nun eine Teilschuld für den Unfall anrechnen lassen.
NRW plant ein neues Gesetz, das Privatleuten die Anschaffung giftiger Schlangen, Spinnen oder Skorpione verbietet. Gegen den Gesetzesentwurf werden nun verfassungsrechtliche Bedenken laut.