Das EU-Recht schützt den Wolf als Art besonders streng. Entsprechend fundiert müssen Behörden belegen, dass das Töten der Tiere einem Ziel dient und es keine Alternativen gibt, so die Luxemburger Richter.
Eigentlich sollte sie Tiere schützen und Tierquäler belangen. Nun steht eine Staatsanwältin wegen Rechtsbeugung selbst vor Gericht. Laut Anklage soll sie Tiere beschlagnahmt und notveräußert haben, ohne die Tierhalter anzuhören.
Weil ein Jäger zwei freilaufende Hündinnen erschoss, wurde er vom AG Augsburg zu einer Geldstrafe verurteilt – auch die fahrlässiger Körperverletzung an der Halterin hat er zu verantworten, die den Tod ihrer Tiere mit ansehen musste.
Nach einem Kampf zweier Hunde erlitt eine Halterin diverse Verletzungen. Das ihr erstinstanzlich zugesprochene Schmerzensgeld hat das OLG nun auf 25.000 Euro halbiert. Auch sie müsse sich die Tiergefahr ihres Retrievers anrechnen lasse.
Leguane mögen warme und feuchte Luft. Eine Bonnerin wollte ihre zwei Tiere aber nicht in ein Terrarium sperren – und schuf deshalb in ihrer ganzen Wohnung tropische Bedingungen. Artgerecht war das aber nicht, entschied das VG Köln.
Ein Zwergziegenbock, der aus der Flasche trinkt, im Bett schläft und im Auto auf dem Beifahrersitz mitfährt. Für das VG München klingt das nicht artgerechten und es bestätigte die behördlich angeordnete Enteignung der Familie.
Den Hund bei über 35 Grad im Wohnmobil zurücklassen, um das Spiel der Lieblingsmannschaft sehen zu können: Dafür zeigte das OLG wenig Verständnis und ließ die Tierhalterin auf den Schäden durch die Befreiungsaktion sitzen.
Vor fünf Jahren ließ eine Wanderin aus Rheinland-Pfalz im Tiroler Stubaital ihr Leben – sie wurde von einer Kuhherde totgetrampelt. Daran trug sie eine Mitschuld, wie nun das OLG in Innsbruck entschied.