Sebastian Louven ist Einzelanwalt für Kartell- und Telekommunikationsrecht. Was man da so macht und warum er lieber diesen Beruf gewählt hat anstatt Musiker zu werden, erzählt er in Irgendwas mit Recht.
Damit die Bürger über Push-Nachricht auf dem Handy schneller vor Katastrophenfällen gewarnt werden können, bedarf es einer Rechtsgrundlage. Diese hat das Bundeswirtschaftsministerium nun erarbeitet.
Rund 16.000 Anlegern, die sich am dritten Börsengang der Deutschen Telekom beteiligt und später Kursverluste erlitten haben, wird eine Entschädigungszahlung angeboten. Das OLG Frankfurt hat einen Vergleich gebilligt.
Die deutsche Vorratsdatenspeicherung ist laut EuGH-Generalanwalt nicht mit Unionsrecht vereinbar. Er leitet dies aus der bereits ergangenen Rechtsprechung des EuGH ab. Es könne nur eine Ausnahme für die nationale Sicherheit geben.
Mieter müssen die Kosten für einen Kabelanschluss zahlen, wenn das im Mietvertrag so geregelt ist. Der BGH rüttelt nicht an der geltenden Rechtslage. Das Thema hat sich aber bald erledigt.
Im Anlegerschutzprozess um den dritten Börsengang der Deutschen Telekom ist ein Vergleich in Sichtweite. Eine Entscheidung könnte in der kommenden Woche fallen.
Die Bundesnetzagentur entscheidet in einem Schlichtungsverfahren um den Zugang zum deutschen Mobilfunknetz gegen Telefónica. GvW Graf von Westphalen hat den Antragsteller Transatel beraten.
Der technische Leiter eines Vereins für Flüchtlingshilfe äußerte sich privat bei Whatsapp herabwürdigend über Geflüchtete und Vereinsmitglieder. Der Verein kündigte ihm daraufhin. Diese Kündigung erklärte das LAG jedoch für unwirksam.