Im Fall der nach einem tödlichen Brand bei Thyssenkrupp in Turin 2007 verurteilten deutschen Manager ist einem der beiden vom Bundesverfassungsgericht ein Strafaufschub gewährt worden.
Eine JVA-Beamtin, die eine Liebesbeziehung zu einem Insassen eingegangen war, ist aus dem Dienst zu entfernen. Sie habe ein schweres Dienstvergehen begangen, so das OVG Koblenz.
Wer bereits wegen einer Straftat verurteilt wurde, wird wegen dieser Tat nicht mehr ausgeliefert. Dieses Doppelbestrafungsverbot gilt grundsätzlich nur für eigene Staatsangehörige. Das OLG FFM wendet es nun aber auf alle EU-Bürger an.
Am Sinn des Strafens in seiner gegenwärtigen Form zu zweifeln, erlebt derzeit eine kleine Konjunktur. Sehr grundsätzlich in Frage stellte das Strafrecht bereits in den 1970er Jahren ein Bielefelder Jugend- und Familienrichter.
Wegen der Coronakrise werden in der Türkei rund 90.000 Kriminelle vorzeitig aus dem Gefängnis freikommen. Journalisten und viele Oppositionelle sind davon aber ausgenommen. Juristen halten das Gesetz für verfassungswidrig und unnötig.
Mitarbeiter der Kölner JVA sollen Häftlinge in einer Whatsapp-Gruppe beleidigt haben und Fotos und Videos der Häftlinge verschickt haben. Inzwischen werden gegen 20 Mitarbeiter Vorwürfe erhoben.
Nach EU-Recht müssen Abschiebehäftlinge in speziellen Hafteinrichtungen untergebracht werden. Laut Generalanwalt kann bei als Gefährder eingestuften Personen aber etwas anderes gelten.