Zwar entging der frühere kongolesische Warlord Jean-Pierre Bemba einer Verurteilung wegen Kriegsverbrechen. Nun sprach ihn der IStGH aber der Zeugenbestechung schuldig und ruiniert damit wohl seine Präsidentschaftskandidatur.
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Um den subsidiären Schutzstatus zu verweigern, darf nicht allein auf ein gegen den Antragsteller ausgesprochenes Strafmaß abgestellt werden. Der EuGH fordert eine Einzelfallabwägung.
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Nach den Ausschreitungen in Chemnitz soll die Staatsanwaltschaft in Sachsen mehr Strafverfahren im beschleunigten Verfahren vor die Gerichte bringen. Das geschieht bislang so gut wie gar nicht – und das Verfahren erfährt auch Kritik.
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Eine Mütterinitiative schickt Familienrichter ins Kino. Dort soll ihnen ein französischer Film die Gefahren für Frauen nach der Trennung von einem gewalttätigen Partner vor Augen führen.
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Auf Facebook schrieb ein Mann an den AStA der Uni Köln: "Fickt euch!". Auf Anzeige der Vorsitzenden lehnte die zuständige Staatsanwaltschaft Gera Ermittlungen aber ab - mit durchaus kreativen Erwägungen.
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Die Überarbeitung von § 219a StGB kommt nicht voran, weil die Ministerien der Union das Vorhaben blockieren. Justizministerin Barley hofft jetzt auf eine Ansage der Bundeskanzlerin – deren Fraktion will aber alles so lassen wie bisher.
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Fast fünf Jahre lang saß ein Kölner in Untersuchungshaft, ehe er des Mordes freigesprochen wurde. Dafür verlangte er vom Land NRW eine Entschädigung von über 400.000 Euro. Das LG Köln sprach ihm nur einen Bruchteil davon zu.
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Nach den gewalttätigen Auseinandersetzungen am Rande des Chemnitzer Stadtfests hat die Generalstaatsanwaltschaft in Dresden die Ermittlungen übernommen. Eine Sondereinheit für Extremismus soll ermitteln.
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