Ein ehemaliger Partner einer Großkanzlei räumte am Dienstag mehrere Vergewaltigungen und den Besitz von Kinderpornos ein. Er habe zwei Touristinnen K.O.-Tropfen verabreicht und sie dann missbraucht. Ob er in Haft muss, ist noch nicht klar.
Das Verfahren gegen den früheren Linklaters-Partner wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung einer Studentin geht in eine kurze Sommerpause. Die Plädoyers sind für Anfang Oktober angesetzt. Noch ist unklar, ob der Termin zu halten ist.
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Die Staatsanwaltschaft Potsdam hat die Ermittlungen gegen den ehemaligen Bild-Chef Kai Diekmann eingestellt. Der Vorwurf, er habe eine Mitarbeiterin sexuell belästigt, lasse sich nicht beweisen.
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Es gibt sie, die wundervollen gesetzlichen Errungenschaften, die zumindest einigen Menschen in der Gesellschaft zu einem schöneren oder zumindest selbstbestimmteren Leben verhalfen. Wir wagen den positiven Blick.
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Die Expertenkommission, welche Justizminister Heiko Maas zur Weiterentwicklung des Sexualstrafrechts eingesetzt hatte, hat ihren Abschlussbericht vorgelegt. Die Experten fordern zahlreiche Änderungen.
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Zwei Tage lang haben die Landesjustizminister beraten. Wird das BGB der Digitalisierung und das Zeugnisverweigerungsrecht der Lebenswirklichkeit noch gerecht? Wie können Raser härter bestraft und die Justiz gestärkt werden?
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Die Sicherungsverwahrung im deutschen Strafrecht beschäftigt seit Jahren die Gerichte, auch die internationalen. Nun landet sie einmal mehr vor dem EGMR, diesmal vor der Großen Kammer.
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Wohl zum ersten Mal seit Inkrafttreten des neuen § 184 i StGB ist ein Urteil auf dieser Grundlage ergangen. Ein Mann muss für mehrere Monate in Haft, weil er einer Spaziergängerin an den Po gefasst hatte.
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