Die GroKo hat sich darauf verständigt, das Merkmal "Rasse" aus Art. 3 GG zu streichen, ohne dabei das Schutzniveau bei rassistischen Diskriminierungen abzusenken. Ein Vorschlag aus dem BMJV stößt jetzt nicht nur bei Menschenrechtlern auf Kritik.
Als "Rassenhygiene" war Eugenik ein Motiv der internationalen Rechtspolitik, 30 Jahre bevor sie im NS-Staat auf die juristische Tagesordnung gesetzt wurde. Die Kontroverse zur Grundgesetzänderung bleibt hier eigenartig eindimensional.
Die Mitgliedschaft in einer Chatgruppe, in der unter anderem der Holocaust verharmlost wird, lässt an der charakterlichen Eignung zweifeln, so das VG Düsseldorf. Der Eilantrag einer Polizistin gegen ein Amtsführungsverbot bleib erfolglos.
Weil er einen dunkelhäutigen Kollegen mit den Worten "Ugah, Ugah!" beleidigt hatte, wurde ein Betriebsratsmitglied gekündigt. Die Äußerung sei menschenverachtend, und nicht durch die Meinungsfreiheit zu rechtfertigen, so das BVerfG.*
Das Auftauchen rechtsextremer Polizisten-Chats hat in Deutschland die Diskussion befeuert: Ist die Polizei rassistisch? Eine Studie aus Bochum liefert Hinweise.
Bei einem aus Togo stammenden Anwohner hätte auf St. Pauli keine polizeiliche Identitätsfeststellung vorgenommen werden dürfen. Ob ein Fall des Racial Profiling vorliegt, musste das VG Hamburg jedoch nicht entscheiden.
Er sprühte Parolen an Schulen und marschierte mit anderen in schwarz und Militärformation durch die Stadt. Bestraft hat das LG Koblenz den Rechtsradikalen trotzdem nicht. Der BGH beanstandet das als "durchgreifend rechtsfehlerhaft".
Ein Mann aus Togo wirft der Hamburger Polizei vor, ihn auf Grund seiner Hautfarbe immer wieder zu kontrollieren. Menschenrechtsorganisationen fordern erneut eine Studie zu Racial Profiling in Deutschland.