Ein Mann urinierte nachts in die Ostsee, wurde dabei von Ordnungsbeamten erwischt und sollte 60 Euro Geldbuße zahlen. Muss er aber nicht, so das AG Lübeck, das in seiner Entscheidungsbegründung zuweilen poetisch wird.
Werden Unfallfluchten ohne Personenschaden bald nur noch als Ordnungswidrigkeit geahndet? Bundesjustizministers Buschmann stößt mit seinem Vorschlag nicht nur auf Zustimmung und verteidigt ihn energisch.
Der Rechtsausschuss des Bundestages hat über einen Gesetzesentwurf der Fraktion Die Linke beraten. Dieser sieht die vollständige Entkriminalisierung des Schwarzfahrens vor – auch die Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit wird abgelehnt.
Schwarzfahren könnte künftig von der derzeitigen Straftat gem. § 265a StGB zu einer Ordnungswidrigkeit herabgestuft werden. Richterinnen und Richter begrüßen dieses Vorhaben.
Es gibt zwar keine Rechtsgrundlage für den Einsatz des Handy-Blitzers, dennoch bleiben die deshalb ergangenen Bußgeldbescheide wirksam, so das AG Trier. Wegen des erheblichen öffentlichen Interesses bestehe kein Beweisverwertungsverbot.
Mit einem neuen "Handy-Blitzer" hat die Polizei etliche Autofahrer beim Telefonieren oder Schreiben am Steuer erwischt - nun kommt es am Donnerstag zu ersten Verhandlungen vor Gericht. Doch das Pilotprojekt ist umstritten.
Wer geblitzt wurde und sich gegen den Bußgeldbescheid wehren möchte, muss die Daten des Messgeräts selbst überprüfen können. Das folgt aus der "Waffengleichheit" zwischen Behörde und Bürger, entschied der baden-württembergische VerfGH.
SUVs sind gefährlicher als normale Autos, Verkehrsverstöße dürfen deshalb teurer sein. Mit dieser Entscheidung hat das AG Frankfurt a.M. im Sommer für Aufsehen gesorgt. Nun hat das OLG entschieden: So pauschal gilt das nicht.