Amazon könnte bald verstärkt für Markenrechtsverletzungen Dritter auf seinem Marketplace zur Verantwortung gezogen werden. Laut EuGH-Generalanwalt ist Amazon am Vertrieb der Waren aktiv beteiligt – und hafte daher auch ohne Kenntnis.
Extragebühren für besondere Zahlungsarten beim Online-Einkauf? Das OLG München sieht solche Gebühren als rechtmäßig an und hat nun den Weg frei gemacht für eine Entscheidung des BGH.
Das Bundespatentgericht sieht gute Chancen dafür, dass die Wortmarke "Black Friday" Bestand haben kann – wenn auch nicht uneingeschränkt. Der Markeninhaber hatte gegen die Löschung durch das Patentamt geklagt.
Auch wenn der EuGH die deutsche Preisbindung für Medikamente kippte, hätte Docmorris Kunden nicht mit Gutscheinen werben dürfen. Schadensersatz könne die Versandapotheke deswegen nicht verlangen, so das LG Düsseldorf.
Auf Druck des BKartA verbessert Amazon seine AGB für Händler, die über die Plattform ihre Produkte verkaufen. Die EU-Kommission hat derweil eine Untersuchung wegen wettbewerbswidriger Datennutzung eingeleitet.
Online-Händler wie Amazon müssen für ihre Kunden nicht unbedingt telefonisch erreichbar sein. Das gebiete die unternehmerische Freiheit, so der EuGH. Es müsse lediglich eine schnelle und effiziente Kommunikation möglich sein.
Sogenannte Abbruchjäger auf Ebay wollen keine Vertragserfüllung, sondern hoffen auf Schadensersatz. Wo dabei die Grenze zu legitimer Schnäppchenjagd verläuft, hat der BGH nun konkretisiert.