Tausende platzieren auf ihren Internetseiten Links zu Produkten bei Amazon - und verdienen mit, wenn jemand etwas kauft. Für schwarze Schafe unter seinen Werbe-Partnern trägt der Online-Händler keine Verantwortung, so der BGH.
Die deutschen Kartellwächter prüfen eine mögliche Behinderung von Wettbewerbern und Beschränkung des Preiswettbewerbs durch Paypal. Gegenstand des Verfahrens sind die Nutzungsbedingungen des Zahlungsdienstleisters.
Der BGH hat die Freisprüche für fünf Beteiligte des CBD-Handels "Bunte Blüte" aus Berlin aufgehoben. Grund dafür ist nicht etwa die geplante Legalisierung, sondern eine fehlerhafte Beweiswürdigung des LG Berlin.
Nachdem sich der Prozessbeginn zweimal verzögert hatte, soll sich der als "Shiny Flakes" weltweit bekannt gewordene Drogendealer Maximilian S. nun ab dem 23. Januar vor Gericht verantworten. Es ist bereits der zweite Prozess gegen ihn.
Ob auf dem Amazon-Marktplatz Dritte oder Amazon selbst Waren anbieten, sieht man nicht immer sofort. Amazon haftet bei fehlender Unterscheidbarkeit auch für die von Dritten begangenen Markenrechtsverletzungen, entschied der EuGH.
Im Juli dieses Jahres hatte das BKartA die überragende marktübergreifende Bedeutung Amazons für den Wettbewerb festgestellt. Nun wird die Behörde zwei laufende Missbrauchsverfahren erweitern.
Die Herstellergarantie für Schweizer Offiziersmesser beschäftigt seit mehreren Jahren die deutsche Justiz. Zwischenzeitlich befasste sich auch der EuGH mit dem Fall. Nun hat der BGH ein Urteil verkündet.
"Black Friday" ist laut dem KG Berlin ein Schlagwort für Rabattaktionen, weißt aber nicht auf eine betriebliche Herkunft hin. Die Marke, die für über 900 Waren und Dienstleistungen angemeldet wurde, ist deswegen verfallen.