Die Städte Hamburg und Ludwigsburg haben offenbar zu optimistisch kalkuliert und müssen nach Entscheidungen des BVerwG ihre Luftreinhaltepläne überarbeiten. Ludwigsburg kommt immerhin um ein Dieselfahrverbot herum, Hamburg vielleicht nicht.
Nach der jüngsten Niederlage vor Gericht sah Landesverkehrsminister Hermann keine rechtliche Handhabe mehr gegen schärfere Diesel-Fahrverbote in Stuttgart. Innenminister Strobl widerspricht: Man müsse Fahrverbote unbedingt verhindern.
Eigentlich zielte eine Reform der Verkehrsregeln vor allem auf mehr Schutz für Radler. Doch hinzugekommene schärfere Sanktionen für Raser sorgen jetzt weiter für Ärger. Es geht auch um rechtliche Bedenken.
Eine Schnittverletzung am Finger ist eher selten lebensgefährlich. Wer nicht auf den Rettungswagen warten will und selbst ins Krankenhaus fährt, muss sich entsprechend an die Verkehrsregeln halten, entschied das AG Frankfurt am Main.
Noch immer gibt es in Stuttgart keine flächendeckenden Diesel-Fahrverbote. Der VGH in Mannheim bestätigte nun, dass das Land ein Zwangsgeld in Höhe von 25.000 Euro nicht an sich selbst, sondern an die Kinderkrebsstiftung zahlen muss.
In Nordrhein-Westfalen sind Fahrverbote in weiteren Städten abgewendet. Land und Deutsche Umwelthilfe einigten sich jetzt in weiteren sieben Streitfällen. Offen sind noch Entscheidungen zu Köln, Aachen und Düsseldorf.
Wenn absehbar ist, dass die Stickstoffdioxid-Grenzwerte bald eingehalten werden, können Diesel-Fahrverbote unverhältnismäßig sein. Dies hat das BVerwG im Falle des Reutlinger Luftreinhalteplans entschieden.
Immer häufiger widersetzen sich Behörden gerichtlichen Entscheidungen. Zwangsgelder verfehlen dabei häufig ihre Wirkung, weil sie nur von einer in die andere Staatskasse gezahlt werden. Das VG Stuttgart probiertes nun mit einem neuen Ansatz.