Soziale Netzwerke wie Facebook und Instagram dürfen Posts löschen und Konten sperren. Dabei müssen Plattformbetreiber die Meinungsfreiheit der Nutzer berücksichtigen. Ruben A. Hofmann gibt einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung.
Der Bundesgerichtshof erlaubt sozialen Netzwerken wie Facebook, dass sie strenger sind als der Gesetzgeber. Allerdings müssen die Nutzer:innen bei Sanktionen prozedural besser geschützt werden. Aus Karlsruhe berichtet Christian Rath.
Diskriminierende Inhalte, Anstößiges und Falschnachrichten bekämpft Facebook mit Löschungen und Sperren. Was erlaubt ist und was nicht, legt das Netzwerk selbst fest. Der BGH wird bald klären, ob das rechtens ist.
Nach der umstrittenen EU-Urheberrechtsrichtlinie müssen Plattformbetreiber wie Youtube die von Nutzern hochgeladenen Inhalte überwachen und gegebenenfalls filtern. Laut EuGH-Generalanwalt ist dies zulässig.
Donald Trump verlor vor mehr als einem halben Jahr den Zugang zu großen Online-Plattformen. Nun zieht der Ex-Präsident vor Gericht und wirft Twitter, Facebook und Google eine Verletzung der Redefreiheit vor.
Das BKartA hat gegen Google, Facebook, Amazon und nun auch Apple Verfahren wegen möglicher Wettbewerbsverletzungen eingeleitet. Die Grundlagen und das Verhältnis zum eigenen Vorgehen der EU-Kommission erklären Marcel Nuys und Jan Siemsen.
Mit der Klage, die eine Abspaltung von Instagram und WhatsApp von Facebook forderte, sorgte die US-Regierung im vergangenen Jahr für reichlich Schlagzeilen. Doch jetzt wies ein Richter den Vorstoß zunächst einmal ab.
Bei grenzüberschreitenden Datenverarbeitungen ist grundsätzlich die sog. federführende Datenschutzbehörde zuständig. Heißt das, es dürfen nur die irischen Datenschützer gegen Facebook vorgehen? Nein, sagt der EuGH, es gibt Ausnahmen.