Ganze fünf Arbeitstage räumte das BMI den Verbänden ein, um zum Hate-Speech-Reparaturgesetz inhaltlich Stellung zu beziehen. In der Kürze der Zeit ist das für viele fundiert kaum möglich. BRAK und Co. sind empört.
Wenn das Gesetz gegen Hass im Netz in Kraft tritt, bedeutet das nicht nur mehr Arbeit für das BKA, sondern auch für die Polizei in den Ländern. Beim LKA in Berlin ist man darauf vorbereitet, sagt Staatsschützerin Sarah-Marisa Wegener.
Ist es strafbar, einem Richter ein "dämliches Grinsen" zu attestieren? Offensichtlich nicht, findet das BVerfG. Gleiches gilt, wenn man einen Polizisten fragt, ob dieser der deutschen Sprache mächtig sei.
Weil er einen dunkelhäutigen Kollegen mit den Worten "Ugah, Ugah!" beleidigt hatte, wurde ein Betriebsratsmitglied gekündigt. Die Äußerung sei menschenverachtend, und nicht durch die Meinungsfreiheit zu rechtfertigen, so das BVerfG.*
Die scheinbare Anonymität des Internets nutzen viele aus, um dort ihrem Hass auf andere Menschen freien Lauf zu lassen. Polizisten und Staatsanwälte wollen mit einer gezielten Aktion zeigen, dass dies nicht folgenlos bleibt.
Das BVerfG hat sich wieder einmal mit den verfassungsrechtlichen Maßstäben bei Beleidigungen beschäftigt. Die Äußerung "Trulla" allein genügt für eine Verurteilung nicht, entschied das Gericht.
Renate Künast hieße Sex mit Minderjährigen gut und Martin Schulz verlange Umerziehungslager für AfD-Anhänger: Das AG Halle hat den Rechtsextremisten Sven Liebich u.a. wegen solcher Äußerungen zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.
In Halle ist ein Mann unter anderem wegen Volksverhetzung angeklagt. Am Montag versuchte er, das Gericht mit Unterhose und einem durchsichtigen Anzug zu betreten. In diesem Aufzug wurde ihm der Zutritt jedoch verwehrt.