Kurz vor dem Wochenende trifft der Bundesrat einige wichtige Entscheidungen: Er hat das umstrittene Verbandssanktionsgesetz zwar nicht abgelehnt, aber Kritik daran geäußert, und Gesetze gebilligt, um die Corona-Auswirkungen abzufedern.
Seit Jahren hat die US-Justiz den Autobauer Daimler wegen angeblich frisierter Abgaswerte im Visier. Nun gelingt dem Konzern ein Schlussstrich. Der ist teuer und lässt eine zentrale Frage offen.
Martin Winterkorn und vier weitere VW-Manager müssen sich in der Abgasaffäre wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs verantworten. Das LG Braunschweig hat die Anklage gegen sie zugelassen.
Hat es einen bisher übersehenen, gravierenden Formfehler in der StVO gegeben? Aus Baden-Württemberg erreicht das Bundesverkehrsministerium nun jedenfalls die Bitte, der Sache möglichst schnell auf den Grund zu gehen.
Hat die Bundesrepublik im Zusammenhang mit dem VW-Skandal Amtspflichten verletzt? Das LG Stuttgart findet: Nein. VW-Käufer haben keine Schadensansprüche gegen Deutschland.
Nicht seine Zulieferer, sondern der Automobilhersteller Daimler selbst muss die in seinen Fahrzeugen verwendete Mobilfunktechnik lizenzieren, hat das LG Mannheim entschieden. Das Unternehmen habe ohne eine Lizenz das Patent von Nokia verletzt.
Seit Jahren schwelt auch bei Daimler die Dieselaffäre in den USA. Nun könnte der Autobauer einen wichtigen Schritt in Richtung Klärung gemacht haben. Der ist allerdings nicht ganz billig.
Nach dem Grundsatzurteil des BGH zur sittenwidrigen Schädigung der VW-Kunden im Abgasskandal wähnte Deutschland VW als Verlierer auf ganzer Linie. Tatsächlich aber ist die Strategie des Konzerns voll aufgegangen.