Er war schon lange ein Streitthema zwischen den deutschen Innenministern, nun endet zum Jahreswechsel der pauschale Abschiebestopp für Syrien. Nicht nur die Organisation Pro Asyl ist empört.
Wehrpflichtige syrische Flüchtlinge bekommen nur den subsidiären Schutzstatus, entschieden die meisten der deutschen OVG. Der EuGH setzt dem nun ein Ende: Solche Menschen bekommen Flüchtlingsstatus zuerkannt.
Deutschland vergibt subsidiären Schutz danach, wie gefährlich es statistisch in einer Krisenregion ist. Diese Praxis überprüft jetzt der EuGH. Das Verfahren kann die Praxis in Bezug auf Schutzsuchende aus Afghanistan grundlegend verändern.
Nachdem das LG die Anklage zum sog. "BAMF-Skandal" statt in 121 nur in einigen wenigen Punkten zugelassen hat, akzeptiert die Staatsanwaltschaft diese Entscheidung. Mittlerweile ermittelt sie in einem neuen Verfahren - gegen die Ermittler selbst.
Ein anonymer Brief lässt Fragen zu den Ermittlungen in der Bremer BAMF-Affäre aufkommen: Die Ermittler hätten entlastende Beweise unterschlagen, heißt es darin. Die Staatsanwaltschaft geht den Vorwürfen gegen sie nun nach.
Ungarn hat erneut Ärger mit der Kommission: Die Brüsseler Behörde hat wegen der Einschränkungen des ungarischen Asylrechts ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.
Eine Asylbewerberin aus Mauretanien, die nach eigenen Angaben einem "Sklavenstamm" angehört, hätte nicht einfach so abgewiesen werden dürfen. Ihre Verfassungsbeschwerde sei "offensichtlich begründet", so das BVerfG.
Eigentlich soll das Arbeitslosengeld II die Grenze für das Existenzminimum darstellen, doch Geflüchtete in deutschen Sammelunterkünften erhalten oftmals weniger. Ob das rechtens ist, sollte nach Ansicht der GFF das BVerfG entscheiden.