Wirtschaftsrecht
BGH
Werbung mit Garantien ohne Kleingedrucktes
Frankfurter Sparkasse
Rücknahme der Revisionen gegen Urteil in Sachen Lehman Brothers
BGH
Glücksspielmonopol steht nicht grundsätzlich infrage
Gesetzentwurf zur erleichterten Unternehmens-Sanierung
Neue Schutzschirme und alte Fehler
LG Berlin
Provinz-Flughafen darf sich nicht "international" nennen
BGH
Werbeschreiben mit personalisierter Kreditkarte zulässig
VGH Hessen
Lotto mittels SMS nicht erlaubt
Kanzleien
Jürgen Rüttgers wird Rechtsanwalt in Düsseldorf
Effektiver Rechtsschutz
Uni Halle forscht zum Verbraucherschutz
Wirtschaftsrecht – seine Rechtsquellen und Verzweigungen
Das Wirtschaftsrecht setzt sich zusammen aus einer Vielzahl von Normen aus dem Zivilrecht, dem Strafrecht und dem Öffentlichen Recht. Zusammengefasst bestimmen sie die rechtlichen Inhalte des Wirtschaftsverkehrs und sind die Grundlage der Wirtschaftspolitik. Mittels der wirtschaftlichen Normen übt der Staat Einfluss auf die rechtlichen Beziehungen zwischen den am Wirtschaftsleben Beteiligten und auch im Verhältnis zum Staat aus. Das Wirtschaftsrecht gliedert sich in drei Bereiche, das Wirtschaftsverfassungsrecht, das Wirtschaftsverwaltungsrecht und das Wirtschaftsprivatrecht. Darüber hinaus wird es auch auf internationaler Ebene durch das internationale Wirtschaftsrecht gestaltet.
Wirtschaftsrecht: Wirtschaftsverfassungsrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht und Wirtschaftsprivatrecht
Das Grundgesetz (GG) schreibt nicht ausdrücklich eine bestimmte Wirtschaftsform vor. Die wirtschaftspolitische Neutralität des Grundgesetzes wird durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bestätigt, die lediglich begrenzt wird durch die Bindung an die Verfassungsprinzipien: Rechtsstaatsprinzip, Sozialstaatsprinzip und Demokratieprinzip. Das Wirtschaftsverwaltungsrecht als Teil des Wirtschaftsrechts enthält Normen, die die Wirtschaftsförderung, die Wirtschaftslenkung und die Überwachung der Wirtschaft zum Ziel haben. Gefördert wird die Wirtschaft durch das Subventionsrecht, gelenkt wird sie durch regulierende Maßnahmen wie beispielsweise kartellrechtliche und wettbewerbsrechtliche Bestimmungen. Inhalt des Wirtschaftsprivatrechts ist der Austausch von Gütern und Leistungen sowie die Rechtsbeziehungen zwischen Produzent, Händler und Konsument. Eine Vielzahl von zivilrechtlichen Normen beeinflusst das Wirtschaftsprivatrecht, zu denen unter anderem das Handelsrecht, das Gesellschaftsrecht, das Arbeitsrecht, das Insolvenzrecht sowie Normen zur Vertragsgestaltung gehören.
Das historische Wirtschaftsrecht und seine Teildisziplinen
Das Wirtschaftsrecht und seine Geschichte ist die Geschichte zahlreicher Rechtsgebiete. Sie ist auch die Geschichte des Wirtschaftsrechts, der Agrarwirtschaft, des Handels und des Handwerks sowie der Post- und Verkehrsgeschichte. Zur Wirtschaftsgeschichte gehört auch die Entwicklung von Banken und Unternehmen, die einhergeht mit wirtschaftspolitischen Grundlagen und wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen der einzelnen Epochen.
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