Wirtschaftsrechtrss

Hintergründe

Neuer Straftatbestand soll Finanzkrisen vorbeugen

Eine naive Vorstellung

Skyline von Frankfurt

Vorstände von Kreditinstituten, Finanzdienstleistern und Versicherern machen sich künftig strafbar, wenn sie fahrlässig eine Schieflage ihres Unternehmens verursachen. Diese Gesetzesänderung beschloss der Bundestag am Freitag. Es ist ein Irrglaube, dass damit die nächste Finanzkrise verhindert werden könnte, meint Tido Park. Vielmehr sollte das Aufsichtsrecht verschärft werden. mehr

Hintergründe

Aktionäre sollen über Vorstandsgehälter entscheiden

Die vergebliche Suche nach dem gerechten Gehalt

Konferenzraum

Es fing an in der Schweiz mit einer Volksinitiative gegen die Abzocke, nun sollen auch in Deutschland neue Regeln für die Vergütung von Vorständen gelten. Das Bundeskabinett will den Aktionären mehr Rechte geben. Und nach dem aktuellen Corporate Governance Kodex soll der Aufsichtsrat die Vorstands-Boni deckeln müssen. Gerald Spindler erwartet dennoch nicht, dass sich wirklich etwas ändern wird. mehr

Hintergründe

Anti-Gier-Gesetz à la Schweiz

Wie in einem Familienunternehmen

Geschäftsleute

Am Sonntag stimmten die Schweizer für die Initiative "Gegen die Volksabzockerei". Über die Höhe der Manager-Gehälter sollen künftig die Aktionäre, also die Eigentümer der Unternehmen, abstimmen. Eins zu eins lässt sich dieser Ansatz zwar nicht ins deutsche Aktienrecht umsetzen; zum Vorbild für nationale und europäische Reformen sollte das Schweizer Referendum dennoch werden, meint Tim Drygala. mehr

Hintergründe

Corporate Governance nach Berliner Flughafen-Chaos

"Haftung? Rechtlich alles völlig ungeklärt"

Klaus Wowereit (l.) und Matthias Platzeck

Bei der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH hat er offenbar versagt. Dabei soll der Aufsichtsrat kontrollieren und strategisch beraten – auch Unternehmen in öffentlicher Hand. Seine Mitglieder dort sind aber häufig Politiker, die Sitzungen verpassen und am Ende nicht haften. Bis jetzt. Ein guter Moment für einen Wandel, meint Corporate Governance-Spezialistin Daniela Weber-Rey im LTO-Interview. mehr

Nachrichten

BGH zu Klage gegen Standard & Poor's

Deutsche Gerichte sind zuständig

Geschädigte Anleger können internationale Ratingagenturen auch hierzulande verklagen. Dies geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss des BGH hervor. mehr

Hintergründe

Privatanleger verklagen Griechenland vor deutschen Gerichten

Griechenland ist nicht Argentinien

Griechische und Deutsche Flagge

Beim LG Kiel sind die ersten Klagen von Inhabern griechischer Staatsanleihen eingegangen. Sie fordern Schadensersatz von Griechenland; die Umschuldung des maroden Staatshaushalts habe sie quasi enteignet. Der Verweis auf erfolgreiche Klagen gegen den Schuldenschnitt Argentiniens wird den Anlegern aber wohl nicht helfen, meint Christoph Thole. mehr

Studium & Referendariat

Studiengang "Law and Economics"

Morgens Recht, nachmittags Rechnen

Studenten beim Lernen (Symbolbild)

Jura und die Wirtschaftswissenschaften: An einigen deutschen Universitäten sind sie unter dem Dach eine Fakultät vereint. In Bonn werden sie ab diesem Semester sogar in einem Studiengang kombiniert: Auf dem Weg zum Bachelor in "Law and Economics" erlernen Studenten dort klassische juristische Inhalte kombiniert mit ökonomischer Methodik. Anna K. Bernzen über einen Studiengang, der die Verbindung der beiden Zweige wagt. mehr

Nachrichten

djt-Beschlüsse zum Zivilrecht

Weniger Kleingedrucktes, mehr Freiheit für Unternehmen

Auf der Suche nach einem besseren Verbraucherrecht konnte sich Hans-W. Micklitz mit seiner Forderung nach einem neu zu schaffenden Verbrauchergesetzbuch nicht durchsetzen. Weniger Informationen für Verbraucher und weniger Regulierung zwischen Unternehmen, darüber waren sich aber alle einig. mehr

Nachrichten

Karlsruhe prüft Gauweiler-Antrag

Zwischenentscheidung am Dienstag

Einen Tag vor dem geplanten Urteil zum Euro-Rettungsschirm ESM will das BVerfG am Dienstag eine wichtige Zwischenentscheidung bekanntgeben. Dabei geht es um den jüngsten Eilantrag der ESM-Gegner. Der CSU-Politiker Peter Gauweiler will den Rettungsschirm stoppen, bis die Europäische Zentralbank ihren Beschluss über den Ankauf von Staatsanleihen rückgängig macht. mehr

Nachrichten

OLG Schleswig zu irreführender Werbung

Genussrechte nicht so sicher wie ein Sparbuch

Ein Unternehmen der Prokon-Unternehmensgruppe suggerierte den Lesern seines Prospektes, dass die von ihm angebotene Geldanlage genauso sicher sei wie ein Sparkonto. Die gegen diese Werbung eingelegte Klage der Verbraucherschutzzentrale Hamburg hatte Erfolg. mehr

Wirtschaftsrecht – seine Rechtsquellen und Verzweigungen

Das Wirtschaftsrecht setzt sich zusammen aus einer Vielzahl von Normen aus dem Zivilrecht, dem Strafrecht und dem Öffentlichen Recht. Zusammengefasst bestimmen sie die rechtlichen Inhalte des Wirtschaftsverkehrs und sind die Grundlage der Wirtschaftspolitik. Mittels der wirtschaftlichen Normen übt der Staat Einfluss auf die rechtlichen Beziehungen zwischen den am Wirtschaftsleben Beteiligten und auch im Verhältnis zum Staat aus. Das Wirtschaftsrecht gliedert sich in drei Bereiche, das Wirtschaftsverfassungsrecht, das Wirtschaftsverwaltungsrecht und das Wirtschaftsprivatrecht. Darüber hinaus wird es auch auf internationaler Ebene durch das internationale Wirtschaftsrecht gestaltet.

Wirtschaftsrecht: Wirtschaftsverfassungsrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht und Wirtschaftsprivatrecht

Das Grundgesetz (GG) schreibt nicht ausdrücklich eine bestimmte Wirtschaftsform vor. Die wirtschaftspolitische Neutralität des Grundgesetzes wird durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bestätigt, die lediglich begrenzt wird durch die Bindung an die Verfassungsprinzipien: Rechtsstaatsprinzip, Sozialstaatsprinzip und Demokratieprinzip. Das Wirtschaftsverwaltungsrecht als Teil des Wirtschaftsrechts enthält Normen, die die Wirtschaftsförderung, die Wirtschaftslenkung und die Überwachung der Wirtschaft zum Ziel haben. Gefördert wird die Wirtschaft durch das Subventionsrecht, gelenkt wird sie durch regulierende Maßnahmen wie beispielsweise kartellrechtliche und wettbewerbsrechtliche Bestimmungen. Inhalt des Wirtschaftsprivatrechts ist der Austausch von Gütern und Leistungen sowie die Rechtsbeziehungen zwischen Produzent, Händler und Konsument. Eine Vielzahl von zivilrechtlichen Normen beeinflusst das Wirtschaftsprivatrecht, zu denen unter anderem das Handelsrecht, das Gesellschaftsrecht, das Arbeitsrecht, das Insolvenzrecht sowie Normen zur Vertragsgestaltung gehören.

Das historische Wirtschaftsrecht und seine Teildisziplinen

Das Wirtschaftsrecht und seine Geschichte ist die Geschichte zahlreicher Rechtsgebiete. Sie ist auch die Geschichte des Wirtschaftsrechts, der Agrarwirtschaft, des Handels und des Handwerks sowie der Post- und Verkehrsgeschichte. Zur Wirtschaftsgeschichte gehört auch die Entwicklung von Banken und Unternehmen, die einhergeht mit wirtschaftspolitischen Grundlagen und wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen der einzelnen Epochen.

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Veranstaltungen und Seminare

14.06.2013, BerlinTipps und Tricks im Verwaltungsrecht

07.10.2013 - 08.10.2013, AugsburgPaFa-Tagung 2013

14.11.2013 - 15.11.2013, BremenSymposium über "Aktuelle Fragen zum Transportrecht"

15.11.2013 - 16.11.2013, Hamburg42. Baurechtstagung

22.11.2013 - 23.11.2013, FrankfurtVDAA-Arbeitsrechtstag 2013

LTO-Quiz: Einstellungstests bei Journalistenschulen

© stillkost - Fotolia.com

Heribert Prantl, Claus Kleber und Ulrich Wickert sind nur drei Beispiele für Juristen, die vor allem durch ihre journalistische Tätigkeit bekannt wurden. Genau wie sie damals liebäugeln auch heute viele Rechtswissenschaftler mit einem Job im Bereich der Medien. Doch der Arbeitsmarkt in diesem Sektor ist hart umkämpft. Ohne eine journalistische Zusatzausbildung bleibt vielen der Zugang versperrt. Dementsprechend bietet sich der Besuch einer der renommierten Journalistenschulen an. Der Pferdefuß: Diese nehmen längst nicht jeden Bewerber! Prüfen Sie anhand von 15 teilweise geringfügig modifizierten Fragen aus den vergangenen Einstellungstests der Henri-Nannen-Schule und der Axel-Springer-Akademie, ob Sie wissenstechnisch mit den Nachwuchsredakteuren mithalten können. Übrigens: Einige der folgenden Fragen waren in den Originaltests reine Wissensfragen ohne Ankreuzmöglichkeit!

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